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18 May 2024

Anmeldung des Wohnsitzes in Rumänien für Bürger der Europäischen Union

Wenn Sie als EU-Bürger im Jahr 2025 in Erwägung ziehen, Rumänien zu Ihrem neuen Zuhause zu machen, sei es für einen kurzen oder langen Zeitraum, ist die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Rumänien und das Erhalten der rumänischen Aufenthaltserlaubnis ein entscheidender Schritt, bevor Sie sich niederlassen und Ihr neues Leben in Rumänien beginnen können. Erfahren Sie alles, was Sie über die Wohnsitzanmeldung und den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis in Rumänien wissen müssen, indem Sie unsere umfassende Website besuchen.

 

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Sind Sie ein EU-Bürger, der plant, nach Rumänien umzuziehen? Wenn ja, ist das Verständnis des Prozesses zur Wohnsitzanmeldung entscheidend. In diesem umfassenden Leitfaden führen wir Sie durch alles, was Sie über die Wohnsitzanmeldung in Rumänien für EU-Bürger wissen müssen. Rumänien, ein Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat seine eigenen Regeln und Vorschriften zur Wohnsitzanmeldung. Als EU-Bürger haben Sie bestimmte Rechte und Vorteile, wenn Sie im Land leben. Es ist jedoch wichtig, sich mit den spezifischen Anforderungen und Verfahren vertraut zu machen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

 

Von den notwendigen Dokumenten bis hin zu den erforderlichen Genehmigungen – unser Leitfaden deckt alles ab. Wir geben Ihnen detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Tipps und Einblicke, um den Prozess mühelos zu bewältigen. Egal, ob Sie aus beruflichen, studienbezogenen oder persönlichen Gründen umziehen, dieser ultimative Leitfaden wird Ihre Anlaufstelle sein. Am Ende dieses Leitfadens haben Sie alle Kenntnisse und Werkzeuge, die Sie benötigen, um Ihren Wohnsitz in Rumänien als EU-Bürger erfolgreich anzumelden. Lassen Sie uns Ihre spannende neue Reise beginnen!"

 

Ihr ultimativer Leitfaden zur Wohnsitzanmeldung in Rumänien für EU-Bürger: Alles, was Sie wissen müssen

 

Wenn Sie als EU-Bürger im Jahr 2024 in Erwägung ziehen, Rumänien zu Ihrem neuen Zuhause zu machen, sei es für einen kurzen oder langen Zeitraum, ist das Erhalten einer Aufenthaltserlaubnis ein entscheidender Schritt, bevor Sie sich niederlassen und Ihr neues Leben in Rumänien beginnen können.
 

Um länger als 90 Tage in Rumänien bleiben zu dürfen, muss jeder Ausländer eine rumänische Aufenthaltserlaubnis erhalten.
 

Bevor Sie Ihre Wohnsitzanmeldung in Rumänien vornehmen und die Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie mehrere Anforderungen erfüllen. Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erst beantragen, wenn Sie sich bereits in Rumänien befinden, was bedeutet, dass es Voraussetzungen gibt, die Sie zuerst erfüllen müssen, um nach Rumänien zu reisen.
 

Dieser Artikel ist ein Leitfaden, wie ein ausländischer EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kann, um langfristig in Rumänien zu bleiben.

 

Wer benötigt die rumänische Aufenthaltserlaubnis? Anforderungen für die Wohnsitzanmeldung in Rumänien

 

Sind Sie Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Staates oder der Schweiz? Verbringen Sie einen längeren Aufenthalt in Rumänien und fragen sich, ob Sie die Behörden benachrichtigen müssen? In diesem Fall sollten Sie wissen, dass EU-Bürger gemäß dem freien Personenverkehrsrecht das Recht haben, bis zu 3 Monate ohne die Notwendigkeit einer Benachrichtigung der Behörden in Rumänien zu bleiben.

 

Wenn Sie jedoch beabsichtigen, länger als 3 Monate in Rumänien zu bleiben, sind Sie verpflichtet, Ihren Wohnsitz beim Allgemeinen Einwanderungsinspektorat in der Region, in der Sie wohnen, anzumelden. Um Ihren Wohnsitz anzumelden, müssen Sie den Behörden auch den Zweck Ihres Aufenthalts in Rumänien nachweisen.
 

Selbst EU-/EWR- und Schweizer Staatsbürger sowie ihre Familienangehörigen können in Rumänien unter denselben Bedingungen wie rumänische Staatsbürger arbeiten (basierend auf einem Arbeitsvertrag, Entsendungsvertrag, Anmeldung usw.), müssen jedoch je nach Aufenthaltszweck die Wohnsitzanmeldung vornehmen.
 

Welche Zwecke kann ich für die Anmeldung meines Wohnsitzes in Rumänien angeben?

 

Die Zwecke, die Sie angeben können, umfassen Beschäftigung, Unternehmensführung, wirtschaftliche und berufliche Tätigkeiten, Studium oder freiwillige Arbeit.
 

Sie haben auch das Recht, Ihren Wohnsitz anzumelden, wenn Sie keine der genannten Tätigkeiten ausüben, aber nachweisen können, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, die mindestens dem garantierten Mindestlohn in Rumänien entsprechen.

 

Können meine Familienangehörigen von der Aufenthaltsgenehmigung in Rumänien profitieren?
 

Das Aufenthaltsrecht in Rumänien erstreckt sich auch auf die Familienangehörigen von EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgern, die bereits einen registrierten Wohnsitz in Rumänien haben.

 

Kann mein Partner, mit dem ich in einer Partnerschaft lebe, einen Aufenthaltstitel erhalten?

 

Ja, dasselbe Recht gilt für Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem EU-Bürger leben, der in Rumänien ansässig ist, sofern sie den Nachweis einer solchen Partnerschaft erbringen können, die in einem anderen Land abgeschlossen wurde.
 

Wie erhalte ich die rumänische Aufenthaltserlaubnis?

 

Um die rumänische Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie im Voraus einen Termin im Portal des Allgemeinen Einwanderungsinspektorats vereinbaren. Die Bescheinigung wird am selben Tag ausgestellt, an dem die unterstützenden Dokumente beim Allgemeinen Einwanderungsinspektorat eingereicht werden.
 

Sie müssen also nur Ihren Wohnsitz bei einer lokalen Niederlassung des Allgemeinen Einwanderungsinspektorats in Rumänien anmelden und die Anmeldebescheinigung erhalten, wenn alle erforderlichen Dokumente den Einwanderungsbehörden vorgelegt werden.
 

Welche Dokumente sind für die Anmeldung des Wohnsitzes in Rumänien erforderlich?

 

Die erforderlichen Dokumente für die Anmeldung des Wohnsitzes in Rumänien hängen von der Art der Tätigkeit und dem Zweck des Aufenthalts ab. Je nachdem, ob Sie eine abhängige oder unabhängige Tätigkeit ausüben (z. B. eine Arbeitsstelle mit einem Arbeitsvertrag, Entsendung, gewerbliche oder wirtschaftliche Aktivitäten, freiwillige Arbeit, humanitäre Tätigkeiten, religiöse Aktivitäten usw.) oder ob Sie Unterstützung, Studium oder familiäre Beziehungen geltend machen, variieren die erforderlichen Dokumente je nach Fall.
 

Die notwendigen Dokumente für die Wohnsitzanmeldung in Rumänien und die Erteilung der rumänischen Aufenthaltserlaubnis sind:
 

Erforderliche Dokumente für die rumänische Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsaufnahme: Antragsformular, das vom Antragsteller unterzeichnet wurde, Personalausweis / Reisepass, Arbeitsvertrag, Bescheinigung des Arbeitgebers, die den Status des Antragstellers als Arbeitnehmer bestätigt Auszug aus dem allgemeinen Mitarbeiterregister Rumäniens (REVISAL), der die Anmeldung des Arbeitsvertrags nachweist, abgestempelt und vom Arbeitgeber unterschrieben zur Bestätigung der Richtigkeit des vorgelegten Dokuments

 

Erforderliche Dokumente für die rumänische Aufenthaltserlaubnis bei Entsendung: Antragsformular, das vom Antragsteller unterzeichnet wurde, Personalausweis / Reisepass, Entsendungsvereinbarung, Entsendebescheinigung, übersetzt und legalisiert gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, Mitteilung des Unternehmens in Rumänien, die bestätigt, dass der Antragsteller für die im Vertrag festgelegte Dauer entsendet wurde;

 

Erforderliche Dokumente für die rumänische Aufenthaltserlaubnis für gewerbliche, wirtschaftliche und berufliche Tätigkeiten: Antragsformular, das vom Antragsteller unterzeichnet wurde, Personalausweis / Reisepass, Auszug aus dem Nationalen Handelsregister, der bescheinigt, dass der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit gemäß rumänischem Recht ausübt (z. B. als Unternehmensleiter oder Gesellschafter) oder dass der Antragsteller wirtschaftliche Tätigkeiten unter den Bedingungen der Regierungsverordnung Nr. 44/2008 ausübt, Falls die Tätigkeit des Antragstellers durch spezielle Gesetze geregelt wird, ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich;

 

Erforderliche Dokumente für die rumänische Aufenthaltserlaubnis bei freiwilliger Arbeit: Antragsformular, das vom Antragsteller unterzeichnet wurde Personalausweis / Reisepass, Freiwilligenvereinbarung, die die Gastorganisation und die Tätigkeit des Antragstellers im Rahmen des freiwilligen Programms erwähnt, gemäß dem speziellen Gesetz
 

Erforderliche Dokumente für die rumänische Aufenthaltserlaubnis für humanitäre / religiöse Tätigkeiten: Antragsformular, das vom Antragsteller unterzeichnet wurde Personalausweis / Reisepass, Genehmigung zur Koordination und Unterstützung von humanitären Aktivitäten, ausgestellt vom Ministerium für öffentliche Gesundheit / Genehmigung des Staatssekretariats für Kultus, Mitteilung der Gastorganisation, die bestätigt, dass der Antragsteller humanitäre / religiöse Tätigkeiten ausführt;

 

Erforderliche Dokumente für die rumänische Aufenthaltserlaubnis auf Basis von Unterstützungsnachweisen: Antragsformular, das vom Antragsteller unterzeichnet wurde, Personalausweis / Reisepass, Nachweis über vorhandene Unterstützung (z. B. Rentenbescheinigung, Einkommenssteuererklärung des Jahres vor der Einreise nach Rumänien, Bankauszüge oder andere gleichwertige Dokumente, die bestätigen, dass ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt vorhanden sind), Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung – ausgenommen Personen, die gemäß dem Gesetz Nr. 95/2006 über die Gesundheitsreform ohne Beitragszahlung versichert sind.

 

Erforderliche Dokumente für die rumänische Aufenthaltserlaubnis für Studierende: Antragsformular, das vom Antragsteller unterzeichnet wurde, Personalausweis / Reisepass, Nachweis der Einschreibung an einer anerkannten Bildungseinrichtung, Nachweis der vorhandenen finanziellen Unterstützung, wie oben beschrieben, Nachweis der bestehenden Krankenversicherung, mit Ausnahme der Personen, die unter das Gesetz Nr. 95/2006 fallen;

 

Erforderliche Dokumente für die rumänische Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige (EU / EWR / Schweiz): Antragsformular, das vom Antragsteller unterzeichnet wurde, Personalausweis / Reisepass, Kopie des Personalausweises / Reisepasses des EU-Bürgers, Kopie des Dokuments, das den Aufenthalt des EU-Bürgers auf dem rumänischen Staatsgebiet bestätigt, Nachweis der bestehenden familiären Beziehung (Heiratsurkunde oder andere Nachweise über die familiäre Beziehung), Nachweis der vorhandenen finanziellen Unterstützung, wie oben beschrieben, Nachweis der bestehenden Krankenversicherung, mit Ausnahme der Personen, die unter das Gesetz Nr. 95/2006 fallen.

 

Die familiären Beziehungen können mit den folgenden Dokumenten nachgewiesen werden: (i) Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Bescheinigungen) zur Bestätigung der familiären Beziehung mit einem EU-Bürger, (ii) Urkunden (z. B. Bescheinigungen) aus dem Herkunftsstaat, die bestätigen, dass der Antragsteller Familienmitglied eines EU-Bürgers ist, (iii) Im Falle einer eingetragenen Partnerschaft mit einem EU-Bürger: entsprechende Urkunden, (iv) Bei nicht eingetragenen Partnerschaften: eine Selbsterklärung des EU-Bürgers sowie weitere Dokumente, die das Zusammenleben bestätigen

 

Welche Dokumente stellt das Allgemeine Einwanderungsinspektorat zur Bestätigung des Wohnsitzes in Rumänien aus?

 

Die vom Allgemeinen Einwanderungsinspektorat ausgestellten Dokumente zur Bestätigung des Wohnsitzes in Rumänien sind:

  • Wohnsitzbescheinigung (für Staatsbürger der EU / EWR / Schweiz)

  • Aufenthaltserlaubnis (für Familienangehörige von EU / EWR / Schweiz-Bürgern)

  • Daueraufenthaltserlaubnis (für EU / EWR / Schweiz-Bürger und deren Familienangehörige)

 

Dauer der rumänischen Aufenthaltserlaubnis

 

Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, wird Ihnen die Anmeldebescheinigung noch am selben Tag ausgestellt und bleibt mindestens ein Jahr lang gültig, kann aber bis zu fünf Jahre gültig sein.
 

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wird diese innerhalb von 90 Tagen nach Antragstellung ausgestellt. Die Aufenthaltserlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig, jedoch darf sie nicht länger dauern als der Aufenthalt des EU-/EWR-/Schweizer Bürger, der der Familienangehörige des Antragstellers ist.
 

Personen, die mindestens fünf Jahre lang legal in Rumänien wohnen – ob EU-/EWR-Bürger oder deren Familienangehörige – können nun eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen.
 

Was passiert, wenn Sie keine rumänische Aufenthaltserlaubnis haben oder die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht nicht erfüllen?

 

Es ist wichtig zu beachten, dass das Nichteinhalten der Anforderungen für die Beantragung einer Anmeldebescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis innerhalb von drei Monaten nach der Einreise nach Rumänien als Ordnungswidrigkeit gilt. In solchen Fällen kann eine Geldstrafe von 25 RON bis 50 RON verhängt werden.
 

In Fällen, in denen EU-Bürger und deren Familienangehörige die Bedingungen für das Aufenthaltsrecht in Rumänien nicht erfüllen, hat das Allgemeine Einwanderungsinspektorat die Befugnis, einen Ausreisebefehl zu erlassen. Wenn Sie einen solchen Befehl erhalten, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach der Benachrichtigung Einspruch zu erheben. Hierzu können Sie das Berufungsgericht in der Gerichtsbarkeit, in der der Befehl erlassen wurde, anrufen. Das Gericht wird Ihren Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Eingang prüfen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einlegung eines Einspruchs die Vollstreckung des Befehls vorübergehend aussetzt. Sobald das Gericht eine endgültige und unanfechtbare Entscheidung über Ihren Einspruch getroffen hat, wird diese verbindlich.
 

Häufige Herausforderungen und Lösungen für die Wohnsitzanmeldung in Rumänien: Änderungen von Name, Staatsangehörigkeit, Adresse und die Notwendigkeit, eine neue Wohnsitzanmeldebescheinigung zu erhalten

 

Wenn sich Ihr Name, Nachname, Ihre Staatsangehörigkeit oder Adresse ändern oder wenn Ihr Dokument, das Ihren Wohnsitz in Rumänien bestätigt, verloren geht, gestohlen, zerstört oder beschädigt wird, müssen Sie eine neue Anmeldebescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dafür müssen Sie die erforderlichen Dokumente gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei den lokalen Büros des Allgemeinen Einwanderungsinspektorats in Ihrer Grafschaft einreichen, z. B. Nachweise über die Änderung oder den Nachweis, dass Sie den Diebstahl der Dokumente gemäß den Bestimmungen der Notfallverordnung Nr. 102/2005 der Regierung angezeigt haben.
 

Jeder Diebstahl von Dokumenten, die für das Überqueren der rumänischen Grenze notwendig sind oder von den rumänischen Behörden ausgestellt wurden, muss innerhalb von 48 Stunden bei der örtlichen Polizei gemäß der Notfallverordnung Nr. 102/2005 angezeigt werden.
 

Der Verlust, die Beschädigung oder Zerstörung von Dokumenten, die von den rumänischen Behörden gemäß den Bestimmungen der Notfallverordnung Nr. 102/2005 ausgestellt wurden, muss innerhalb von 48 Stunden nach der Anzeige des Vorfalls bei der territorial zuständigen Einheit des Allgemeinen Einwanderungsinspektorats erklärt werden.
 

Im Falle des Verlusts, der Beschädigung oder der Zerstörung von Dokumenten, die von den rumänischen Behörden gemäß der Notfallverordnung Nr. 102/2005 ausgestellt wurden, müssen Sie das Allgemeine Einwanderungsinspektorat in Ihrer Region innerhalb von 48 Stunden benachrichtigen.
 

Fazit: Ihre nächsten Schritte für die Wohnsitzanmeldung in Rumänien

 

Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Informationen für die Wohnsitzanmeldung in Rumänien sammeln und die beschriebenen Verfahren sorgfältig befolgen, um den Prozess erfolgreich abzuschließen. Es ist wichtig, proaktiv und gut organisiert zu sein, um Verzögerungen oder Komplikationen bei der Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Rumänien zu vermeiden.

 

Suchen Sie einen Einwanderungsanwalt in Rumänien? Zögern Sie nicht, sich mit unseren englischsprachigen Einwanderungs- und Menschenrechtsanwälten in Verbindung zu setzen: E-Mail: sorina@roadvocacy.ro oder telefon: +40 744 65 09 50. Oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website: www.roadvocacy.ro.

 

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