Die Dividendensteuer ist eine Quellensteuer, was bedeutet, dass das Unternehmen beim Ausschütten von Dividenden an eine rumänische oder ausländische juristische Person die Steuer einbehalten, deklarieren und an den rumänischen Staat abführen muss.
Vierteljährliche Ausschüttung: Die Verteilung darf nur innerhalb des Nettoquartalsgewinns plus einbehaltener Erträge erfolgen.
Verrechnung mit Verlusten: Falls das Unternehmen Verluste aus Vorjahren aufweist, müssen diese zuerst gedeckt werden, bevor Dividenden ausgeschüttet werden.
Erstellung temporärer Finanzberichte: Unternehmen, die vierteljährlich Dividenden ausschütten, müssen temporäre Finanzberichte vorlegen, die von der Gesellschafterversammlung genehmigt wurden.
Buchhalterische Erfassung: Die Beträge der vorläufigen Dividendenminderung müssen als Forderungen gegenüber Gesellschaftern erfasst werden.
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