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01 January 2026

Unternehmenssteuern in Rumänien: Wichtige Änderungen Mikro-Unternehmenssteuer Dividendensteuer

Da sich die rumänische Unternehmenslandschaft im Jahr 2026 weiterentwickelt, ist das Verständnis des Steuersystems des Landes für Unternehmer und Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Auf dem neuesten Stand der Steuerregelungen zu bleiben, kann Ihnen helfen, Ihre Steuerstrategie zu optimieren. In diesem Leitfaden werden wir die Unternehmenssteuer in Rumänien im Jahr 2026 untersuchen – von der Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewinnsteuer bis hin zur Dividendensteuer. Zudem befassen wir uns mit der Steuer für Mikrounternehmen, ausländische Unternehmen und andere Unternehmenssteuern wie der Kapitalertragssteuer oder der Quellensteuer. Bleiben Sie voraus mit unseren Einblicken zu den rumänischen Steuersätzen und Abgaben 2026!

 

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Das Jahr 2026 bringt eine Reihe von steuerlichen und haushaltspolitischen Maßnahmen mit sich, die darauf abzielen, das finanzielle Gleichgewicht Rumäniens aufrechtzuerhalten. Diese Änderungen sind zwar nicht einfach, aber auch nicht dramatisch. Sie spiegeln den Versuch wider, öffentliche Ressourcen zu priorisieren, Ausgaben zu kontrollieren und die Anpassung des wirtschaftlichen Umfelds an neue Vorschriften zu fördern. Dies wirkt sich auch auf die in Rumänien für Unternehmen geltenden Steuern aus, einschließlich der Umsatzsteuer für Mikrounternehmen und der Dividendensteuer sowie der Lohnsteuern für die IT- und Bauindustrie.

 

1. Änderungen der Mikrounternehmenssteuer im Jahr 2026. Mikrounternehmen treten in eine neue Phase ein

 

Mikrounternehmen in Rumänien können 2026 von der Umsatzsteuer für Mikrounternehmen mit Steuersätzen von 1 % bzw. 3 % profitieren, unter folgenden Bedingungen:

 

  • 1 % Umsatzsteuer für rumänische Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 100.000 EUR oder

 

Um von dieser speziellen Umsatzsteuer zu profitieren, muss das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach seiner Gründung in Rumänien mindestens einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von mindestens 854 EUR beschäftigen. Alternativ kann auch der Geschäftsführer als Angestellter gemeldet werden, wobei die Sozialversicherungsbeiträge (ca. 350 EUR/Monat) an den rumänischen Staat abgeführt werden.

 

Das Einkommenslimit für die Anwendung der Mikrounternehmenssteuer im Jahr 2026 wurde auf 100.000 EUR gesenkt (zuvor 250.000 EUR).

 

Wenn das Unternehmen das Einkommenslimit überschreitet oder keinen Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen beschäftigt, wechselt es automatisch zum Körperschaftssteuerregime (16 % auf den Gewinn) ab dem Quartal, in dem das Limit überschritten wurde. Daher ist eine vierteljährliche Überwachung der Einkünfte erforderlich, um unerwartete Steuerbelastungen und Strafen zu vermeiden.

 

Voraussetzungen für die Anwendung der Mikrounternehmenssteuer (1 % Umsatzsteuer):

 

  1. Jährlicher Umsatz von max. 100.000 EUR,

  2. Privates Eigentum an der Gesellschaft,

  3. Keine Auflösung des Unternehmens,

  4. Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für mindestens einen Arbeitnehmer oder den Geschäftsführer,

  5. Kein Gesellschafter mit mehr als 25 % Beteiligung an mehr als einem Mikrounternehmen,

  6. Fristgerechte Einreichung der Jahresabschlüsse.

 

2. Erhöhung der Dividendensteuer von 10 % auf 16 %

 

Die Dividendensteuer steigt auf 10 % des Bruttobetrags für nach dem 1. Januar 2026 ausgeschüttete Dividenden. Eine Ausnahme gilt für Dividenden, die auf der Grundlage von Zwischenabschlüssen aus dem Jahr 2024 ausgeschüttet werden; diese bleiben mit 8 % besteuert.

 

3. Abschaffung der 20 %-Grenze für Beratungs- und Managementeinkommen

 

Ab dem 1. Januar 2026 können Unternehmen mit Beratungstätigkeit oder Managementdienstleistungen das Mikrounternehmenssteuerregime in Anspruch nehmen, sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.
 

4. Steuerliche Unterstützung für Geringverdiener

 

Arbeitnehmer mit Mindestlohn profitieren von einer Steuerbefreiung in Höhe von 300 RON/Monat, sofern ihr Einkommen ohne Zusatzleistungen 4.300 RON/Monat nicht übersteigt.

 

5 Erhöhung des Mindestlohn

 

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn in der Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie auf 4.350 RON.

 

Übersicht über die Unternehmenssteuern in Rumänien 2026:

 

Mikrounternehmenssteuer: 1 % Umsatzsteuer

 

Rumänien bietet zwei Umsatzsteuersätze: 1 %, jeweils mit spezifischen Voraussetzungen.

 

1 % Umsatzsteuer: Diese gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 100.000 EUR.

 

Um umsatzsteuerpflichtig zu sein, muss Ihr Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter oder einen Geschäftsführer mit einem Managementvertrag und einem Mindestbruttogehalt von 854 EUR pro Monat beschäftigen. Die monatlichen Lohnnebenkosten betragen ca. 350 EUR. Zusätzlich müssen die Jahresabschlüsse fristgerecht eingereicht werden, wofür die Unterstützung eines Steuerberaters erforderlich ist.

 

Körperschaftsteuer: 16 % auf den Gewinn

 

Switching to Profit Tax: If your company doesn’t meet the turnover tax criteria, it will be subject to the 16% profit tax. Once you move to profit taxation, you cannot switch back to turnover taxation. Romania profit tax is calculated as turnover minus business expenses.

 

VAT (Value Added Tax): 21% Standard Rate or 9%/5% Reduced Rates

 

The standard VAT rate in Romania is 21%, with reduced rates applicable to specific goods and services. If your company’s turnover exceeds EUR 100,000 in a given year, it automatically becomes a VAT payer. However, if your turnover is below this threshold, you can opt into the VAT system voluntarily.

 

Dividendensteuer: 16 %

 

Diese Änderungen erfordern eine genaue Steuerplanung und Einhaltung der neuen Vorschriften.

 

Abschließende Gedanken zu den Steuern 2026 in Rumänien: Das Jahr der Anpassung und Planung

 

Im Jahr 2026 kann die Navigation durch das Labyrinth der Unternehmenssteuern in Rumänien eine komplexe, aber wesentliche Aufgabe für Unternehmen sein, die im dynamischen europäischen Markt erfolgreich sein wollen. Vom Umsatzsteuer bis hin zur Einkommensteuer, Ertragssteuer und Dividendensteuer – die rumänische Unternehmenssteuerlandschaft entwickelt sich weiter und bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Das Verständnis der Feinheiten von Mehrwertsteuer (VAT), Körperschaftsteuer und Gewinnsteuer ist entscheidend für Unternehmen, die steuerlich konform bleiben und gleichzeitig ihre Steuerstrategie optimieren möchten. Ob lokaler Unternehmer oder internationaler Investor – wer diesen wichtigen Steueraspekten voraus ist, stellt sicher, dass sein Unternehmen wettbewerbsfähig und effizient in der wachsenden rumänischen Wirtschaft bleibt.

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne unter tudor@roadvocacy.ro oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website www.roadvocacy.ro.

 

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