Möchten Sie das A1-Formular beantragen? Dann sind Sie hier genau richtig! Die Beschaffung dieses wichtigen Dokuments ist einfacher als Sie denken. Das A1-Formular ist ein unverzichtbares Dokument für Personen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) arbeiten oder reisen. Es dient als Nachweis, dass Sie in einem EU-Land sozialversichert sind, während Sie in einem anderen arbeiten. Lassen Sie uns den Prozess zur Beantragung dieses wertvollen Dokuments genauer betrachten! Alles, was Sie über das A1-Formular, die A1-Bescheinigung oder genauer gesagt das Portable Document (PD) A1 wissen müssen. Ein essenzielles Dokument, wenn Sie Mitarbeiter zur Arbeit in andere EU-Länder entsenden. Wie kann man die A1-Bescheinigung beantragen? A1-Bescheinigung in Rumänien erhalten

Benötigen Sie das A1-Formular? Wir haben die Lösung für Sie! Das A1-Formular, ein essenzielles Dokument für Personen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) arbeiten oder reisen, sichert Ihre Sozialversicherungsabdeckung im Ausland. Dieses auch als Bescheinigung über die Zuständigkeit der Sozialversicherung bekannte Dokument dient als Nachweis dafür, dass Sie weiterhin im Sozialsystem Ihres Heimatlandes versichert sind, während Sie in einem anderen EU-Land arbeiten. Lassen Sie uns gemeinsam die Schritte zur Beantragung dieses wichtigen Dokuments durchgehen.
Wann benötigen Sie das A1-Formular?
Das A1-Formular ist erforderlich, wenn Sie grenzüberschreitend innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig sind. Egal, ob Sie Unternehmer sind und Ihre Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder als Arbeitnehmer eine befristete Tätigkeit im Ausland aufnehmen – dieses Formular stellt sicher, dass Sie weiterhin unter die Sozialversicherung Ihres Heimatlandes fallen. Es verhindert Doppelbesteuerung und sorgt dafür, dass Sie weiterhin alle Leistungen und Ansprüche in Ihrem Heimatland genießen.
Wann müssen Sie das A1-Formular beantragen?
Sie möchten Ihre Geschäftstätigkeit über Rumänien hinaus auf andere EU-/EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz) ausweiten?
Sie haben einen Dienstleistungsvertrag mit einem Kunden außerhalb Rumäniens abgeschlossen und müssen Ihre Mitarbeiter zur Erfüllung des Vertrags ins Ausland entsenden?
Ihre Mitarbeiter arbeiten vorübergehend im Ausland (z. B. Luftfahrtpersonal, Lkw-Fahrer, Piloten, Zugführer oder IT-Experten) oder Ihr Unternehmen ist ein Transportunternehmen?
Sie haben Schwierigkeiten bei der Vorbereitung der rechtlichen Dokumente für entsandte Mitarbeiter?
Falls Sie eine dieser Fragen mit JA beantworten können, ist es notwendig, das A1-Formular / A1-Zertifikat oder genauer gesagt das Portable Document (PD) A1 für Ihre Mitarbeiter zu beantragen.
Warum ist das A1-Formular so wichtig?
Wenn Sie in einem anderen EU- oder EWR-Land arbeiten oder Dienstleistungen erbringen, ist es entscheidend, das A1-Formular zu beantragen. Es dient als Nachweis dafür, dass Sie der Sozialversicherung Ihres Heimatlandes unterliegen und nicht der des Gastlandes. Dadurch vermeiden Sie rechtliche Probleme und stellen sicher, dass Sie nicht doppelt für Sozialversicherungsbeiträge aufkommen müssen. Das A1-Formular schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, gewährleistet die Einhaltung der Sozialversicherungsvorschriften und sichert die Rechte und Leistungen von Mitarbeitern, die grenzüberschreitend arbeiten.
Ab dem 1. Mai 2010 trat in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den EWR-Staaten und der Schweiz die Verordnung Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme sowie die Verordnung Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft, die das Verfahren zur Durchführung der Verordnung Nr. 883/2004 festlegt. Diese EU-Verordnungen gelten für Wanderarbeitskräfte, die als Personen definiert werden, die in einem EU-Mitgliedstaat angestellt oder selbstständig sind und während ihrer beruflichen Laufbahn eine bezahlte Tätigkeit ausüben oder ihre Arbeit gleichzeitig in mehreren Ländern verrichten.
Die Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme legt fest, dass die Sozialversicherungsbeiträge in dem Land zu zahlen sind, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausführt, mit Ausnahme bestimmter spezifischer Situationen. Diese Ausnahmen sind:
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Abordnung (für abhängige Tätigkeiten);
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Mehrfachbeschäftigung (wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig und auf übliche Weise eine selbstständige und/oder bezahlte Tätigkeit in zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten ausübt).
In diesen Fällen muss das A1-Formular beantragt werden, um eine der beiden Ausnahmesituationen anzuwenden. Das A1-Zertifikat belegt ausschließlich, dass der Inhaber im Sozialversicherungssystem des entsendenden Staates (dem Land, dem die ausstellende Institution angehört) versichert ist. Das Fehlen dieses Formulars hindert jedoch nicht daran, berufliche Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat auszuführen. In diesem Fall wird die allgemeine Regel im Bereich der Sozialversicherung angewendet – die Versicherung nach der Gesetzgebung des Landes, in dem die Tätigkeit ausgeführt wird.
Das A1-Formular (früher das Formular E101 oder E103) ist ein tragbares Dokument, das die Zahlung von Sozialbeiträgen in einem anderen EU-Mitgliedstaat bestätigt und für Personen erforderlich ist, die in andere Länder entsendet werden oder gleichzeitig in mehreren Ländern arbeiten. Das A1-Zertifikat ist also nützlich, um nachzuweisen, dass Sie als entsandter Arbeitnehmer oder bei gleichzeitiger Arbeit in mehreren Ländern Sozialversicherungsbeiträge in einem anderen EU-Land zahlen.
Mit anderen Worten, das A1-Formular bescheinigt, dass Sozialbeiträge (Rentenversicherung, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, soziale Krankenversicherung sowie Familienleistungen und Entschädigungen) in dem Land gezahlt werden, in dem Sie den individuellen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. Mit dem Erhalt des A1-Formulars haben Sie die Möglichkeit, Sozialbeiträge in Rumänien für Arbeitnehmer zu zahlen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten. Der Inhaber des A1-Formulars beweist, dass er während der gesamten Gültigkeitsdauer des Dokuments (2 Jahre) der Sozialversicherungsgesetzgebung des entsendenden Staates (Rumänien) unterliegt.
Das A1-Formular darf rechtlich und in seiner Wirkung nicht mit einer Arbeitserlaubnis gleichgesetzt werden.
Warum sollten Sie das A1-Formular beantragen? Erfahren Sie, warum das A1-Formular ein absolutes Muss ist!
Das A1-Formular ist ein unverzichtbares Dokument, das für Personen von großer Bedeutung ist, die im Ausland arbeiten oder reisen. Es dient als Nachweis, dass Sie während Ihrer temporären Arbeit in einem anderen Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz weiterhin im Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes versichert sind. Das Erhalten des A1-Formulars stellt sicher, dass Sie dieselben sozialen Sicherheitsleistungen und Schutzmaßnahmen genießen wie die einheimischen Arbeiter im Land, das Sie besuchen. Durch das A1-Formular sichern Sie Ihre Rechte und verhindern unnötige Komplikationen oder rechtliche Probleme während Ihres Aufenthalts im Ausland. Dieses Dokument garantiert, dass Sie weiterhin Beiträge in das Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes zahlen, sodass Sie weiterhin Anspruch auf Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Renten und Arbeitslosengeld haben.
Um in einem anderen Staat vorübergehend und gesetzeskonform arbeiten zu können, ist dieses Formular erforderlich. Es wird von den Behörden sowohl des Landes, in dem der Arbeitnehmer arbeitet, als auch des entsendenden Staates (Rumänien) verlangt. Ohne dieses Formular wird die Behörde des Landes, in dem der Arbeitnehmer arbeitet, eine Anmeldung im sozialen Versicherungssystem dieses Landes verlangen und die Zahlung der entsprechenden Sozialbeiträge fordern. Das A1-Formular bestätigt, dass der Arbeitnehmer vorübergehend in einem anderen EU/EWR/Schweiz-Mitgliedstaat arbeitet, sodass keine Verpflichtung besteht, Sozialbeiträge in dem Land zu erklären oder zu zahlen, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet.
Fragen Sie sich, was passiert, wenn Sie das A1-Formular nicht erhalten? Was passiert, wenn Sie das A1-Zertifikat nicht bekommen? Lassen Sie mich Sie aufklären!
Das Versäumnis, das A1-Zertifikat zu beantragen, kann schwerwiegende Konsequenzen für Personen haben, die im Ausland arbeiten oder reisen. Ohne dieses Dokument könnten Sie als nicht durch ein Sozialversicherungssystem abgedeckt gelten, was Sie anfällig für unvorhergesehene Ereignisse und ungeschützt lässt. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise keinen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdiensten haben und nicht für bestimmte Leistungen oder Schutzmaßnahmen in Frage kommen, die einheimische Arbeiter genießen.
Darüber hinaus kann das Fehlen des A1-Zertifikats zu rechtlichen Problemen und möglichen Strafen führen. Viele Länder haben strenge Vorschriften, um sicherzustellen, dass Personen, die innerhalb ihrer Grenzen arbeiten, ordnungsgemäß registriert und im Sozialversicherungssystem abgedeckt sind. Wenn festgestellt wird, dass Sie ohne die erforderliche Dokumentation arbeiten, können Geldstrafen, rechtliche Verfahren oder sogar eine Abschiebung die Folge sein.
Wenn das A1-Zertifikat nicht beantragt wird, müssen die Sozialbeiträge in dem Land gezahlt werden, in dem der Arbeitnehmer arbeitet, und das Unternehmen des Arbeitgebers (in diesem Fall das rumänische Unternehmen) muss sich als Zahler der Sozialbeiträge in dem Land, in dem der Arbeitnehmer arbeitet, registrieren.
Bitte beachten Sie, dass das Ausüben einer vergüteten Tätigkeit im Land, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet, ohne das A1-Formular zu beantragen oder ohne dort Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, als illegale Tätigkeit gilt. Dies kann auch strafrechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer des Unternehmens und das Unternehmen selbst nach sich ziehen und als Steuerhinterziehung betrachtet werden.
Entdecken Sie die Vorteile, die mit dem Erhalt des A1-Formulars verbunden sind! Welche Vorteile bringt das A1-Zertifikat?
Das Erhalten des A1-Formulars bietet zahlreiche Vorteile und sorgt für ein beruhigendes Gefühl für Personen, die im Ausland arbeiten oder reisen. Zunächst einmal stellt es sicher, dass Sie denselben Zugang zu sozialen Sicherheitsleistungen und Schutzmaßnahmen wie die einheimischen Arbeiter im Land haben, das Sie besuchen. Das bedeutet, dass Sie notwendige Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, Renten beanspruchen und bei Bedarf Arbeitslosengeld erhalten können.
Darüber hinaus vereinfacht das A1-Zertifikat administrative Prozesse und reduziert das Risiko rechtlicher Probleme. Es dient als Nachweis für Ihre Einhaltung der Sozialversicherungsbestimmungen und beseitigt jegliche Zweifel oder Bedenken, die während Ihres Aufenthalts im Ausland auftreten könnten. Durch den Erhalt des A1-Formulars können Sie sich auf Ihre Arbeit oder Ihre Reise konzentrieren, ohne sich Sorgen über mögliche Komplikationen oder Strafen machen zu müssen.
Vorteile des A1-Formulars:
1. Arbeitnehmer aus einem EU/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz können bis zu 2 Jahre in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten und gleichzeitig in ihrem Herkunftsland versichert bleiben;
2. Die Arbeitnehmer sind weiterhin im rumänischen Sozialversicherungssystem versichert, da Rumänien das Herkunftsland ist;
3. Eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist nicht erforderlich;
4. Es sind keine Arbeitserlaubnisse erforderlich;
5. Nach der Pensionierung müssen die Arbeitnehmer nicht mehr mit den Sozialversicherungseinrichtungen der Staaten in Kontakt treten, in denen sie entsandt oder vorübergehend abgeordnet wurden;
Neugierig, was es braucht, um das A1-Formular zu erhalten? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um das A1-Formular zu erhalten?
Um das A1-Formular zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dieses Formular wird in erster Linie für Personen verwendet, die in einem Land arbeiten oder Dienstleistungen erbringen, während sie durch das Sozialversicherungssystem eines anderen Landes abgedeckt sind. Es dient als Nachweis dafür, dass die Person der Sozialversicherungsgesetzgebung ihres Heimatlandes unterliegt und von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen im Land, in dem sie arbeitet, befreit ist.
Bedingungen für den Erhalt des A1-Formulars:
1. Das Unternehmen muss mindestens 4 aufeinanderfolgende Monate in Rumänien tätig gewesen sein, beginnend mit dem Gründungsdatum, bevor es den Antrag auf Ausstellung des A1-Zertifikats für seine Mitarbeiter stellt.
2. Die Einkünfte des Unternehmens aus Rumänien müssen mindestens 25 % des Gesamteinkommens des Unternehmens betragen. Beachten Sie, dass es hier eine Ausnahme für Transportunternehmen gibt, bei denen die Einkünfte aus Rumänien mindestens 5 % des Gesamteinkommens betragen müssen.
3. Die Anzahl der entsandten Arbeitnehmer darf maximal 50 % der Gesamtzahl der Mitarbeiter des Unternehmens betragen.
4. Das Unternehmen muss sowohl vor der Entsendung als auch nach der Abordnung der Mitarbeiter kommerzielle Vereinbarungen in Rumänien durchgeführt haben.
5. Das Unternehmen muss eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber des Landes abschließen, in dem die Mitarbeiter tatsächlich arbeiten werden, zusammen mit der autorisierten Übersetzung. Diese Vereinbarung muss die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien, die Aufgaben der entsandten Mitarbeiter und den Zeitraum der Vereinbarung festlegen.
Wer stellt das A1-Formular aus?
Die Verantwortung für die Ausstellung des A1-Formulars liegt bei der zuständigen Institution im Heimatland der betroffenen Person. In der Regel handelt es sich dabei um die Sozialversicherungsbehörde oder eine ähnliche staatliche Stelle, die für soziale Sicherheitsangelegenheiten zuständig ist. Diese Institution überprüft die Berechtigung der Person für die Versicherung und stellt sicher, dass die notwendigen Dokumente zur Unterstützung des Antrags auf das A1-Formular vorgelegt werden.
In Rumänien wird das A1-Zertifikat von der Nationalen Kasse der Sozialversicherungen (Casa Națională de Pensii Publice) ausgestellt.
Interessiert, wie lange es dauert, das A1-Formular zu erhalten? Wie schnell können Sie das A1-Formular erhalten?
Falls Sie sich fragen, wie lange es dauert, das A1-Formular zu erhalten, kann ich Ihnen versichern, dass wir uns bemühen, einen schnellen und effizienten Service zu bieten, um Ihre Bedürfnisse zu erfüllen. Die genaue Dauer für die Ausstellung des A1-Formulars kann je nach verschiedenen Faktoren variieren. Zunächst hängt es von den spezifischen Anforderungen und Vorschriften des Landes ab, aus dem der Antrag gestellt wird. Verschiedene Länder können unterschiedliche Bearbeitungszeiten und Verfahren haben.
Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des A1-Zertifikats beträgt in der Praxis 45 Kalendertage, beginnend mit der Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Nationalen Kasse der Sozialversicherungen.
Erfahren Sie, welche Dokumente erforderlich sind, um das A1-Formular zu erhalten!
Welche Dokumente sind erforderlich, um das A1-Zertifikat zu erhalten? Wenn Sie den Antrag auf das A1-Zertifikat stellen, müssen Sie einige wichtige Dokumente einreichen. Zunächst müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular einreichen, das in der Regel bei der zuständigen Behörde oder Botschaft erhältlich ist. Dieses Formular erfordert die Angabe persönlicher Informationen wie Name, Adresse und Kontaktangaben.
Um das A1-Formular zu erhalten, verlangt die Nationale Kasse der Sozialversicherungen (Casa Națională de Pensii Publice) eine sehr komplexe Akte, und das Fehlen eines der angeforderten Dokumente erschwert den Ausstellungsprozess oder führt sogar zu einer Ablehnung des Antrags. In der Praxis wird die Akte in der Regel von einem spezialisierten und kompetenten Anwalt vorbereitet.
Die lokalen Vorschriften verlangen die folgenden notwendigen Dokumente, die der Nationalen Kasse der Sozialversicherungen vorgelegt werden müssen:
a) Für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in andere EU-Länder entsenden:
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Antragsformular für die Beantragung des A1-Zertifikats; das Formular kann direkt bei der Nationalen Kasse der Sozialversicherungen bezogen werden.
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Die Unternehmensregistrierungsbescheinigung in beglaubigter Kopie (auf jeder Seite unterschrieben und gestempelt); bitte beachten Sie, dass auch das Original vorgelegt werden muss.
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Das Steuerzertifikat, das bestätigt, dass das Unternehmen keine Steuerverbindlichkeiten hat; es ist nur für den Monat gültig, in dem es ausgestellt wurde (30 Tage).
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Die Erklärung auf eigene Verantwortung mit der aktuellen Zahl der Mitarbeiter, unterschrieben und gestempelt vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens.
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Der Unternehmensauszug, ausgestellt vom rumänischen Handelsregister.
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Die Jahresabschlüsse des Unternehmens in beglaubigter Kopie (auf jeder Seite unterschrieben und gestempelt).
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Die finanziellen Bilanzen der letzten zwei Monate.
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Die Erklärung auf eigene Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens bezüglich des Umsatzes im letzten Jahr.
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Die Dienstleistungsverträge, an denen das rumänische Unternehmen beteiligt ist, die auf dem rumänischen Staatsgebiet vor und während der Entsendungsperiode durchgeführt wurden.
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Der Entsendungsvertrag zwischen dem rumänischen Unternehmen, dem entsandten Arbeitnehmer und der Entität im anderen Mitgliedstaat, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet.
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Das endgültige Formular 112 und die Anhänge Nr. 1.1 und 1.2, in beglaubigter Kopie (auf jeder Seite unterschrieben und gestempelt).
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Die Ausweise der entsandten Mitarbeiter in beglaubigter Kopie.
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Der individuelle Arbeitsvertrag mit seinen Ergänzungen, in beglaubigter Kopie (auf jeder Seite unterschrieben und gestempelt).
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Das Zertifikat, das den Beitragszeitraum für die letzten 12 Monate bescheinigt, ausgestellt von der lokalen Kreis-Pensionskasse, im Original.
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Die Erklärung auf eigene Verantwortung des Arbeitgebers, die bescheinigt, dass der Arbeitnehmer kein weiteres A1-Formular hat.
b) Für selbständige unabhängige Arbeiter, die vorübergehend als entsandte Person in ein anderes EU-Mitgliedsland ziehen:
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Der Selbständige muss beim rumänischen Handelsregister registriert sein und ein Steueridentifikationszertifikat (CIF), ein Alleinregistrierungszertifikat (CUI) und/oder eine Steuer-ID vorlegen.
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Der Selbständige muss in Rumänien mindestens 2 aufeinanderfolgende Monate substantielle Tätigkeiten ausgeübt haben, die für sein Berufsgebiet spezifisch sind und keine nur administrativen Tätigkeiten, die nicht spezifisch für sein Fachgebiet sind. Dieser Aspekt kann durch die Vorlage von Finanzdokumenten (Steuerbescheid, Register der Einnahmen und Ausgaben) sowie laufenden kommerziellen Vereinbarungen, die mit natürlichen oder juristischen Personen aus Rumänien abgeschlossen wurden, nachgewiesen werden.
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Das Bruttoeinkommen des selbständigen Arbeitnehmers in Rumänien muss mindestens 25 % des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers sowohl in Rumänien als auch im Beschäftigungsland in den letzten 2 Jahren ausmachen.
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Die Tätigkeit des Arbeitnehmers, der vorübergehend als entsandte Person in ein anderes EU-Mitgliedsland zieht, muss dem Tätigkeitsbereich der selbständigen Tätigkeit in Rumänien entsprechen.
c) Pluri-Aktivität. Pluri-Aktivität bedeutet die Situation, in der ein Arbeitnehmer gleichzeitig oder alternativ auf dem Gebiet von zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten sozialversicherungspflichtige und/oder selbständige Tätigkeiten ausführt. Pluri-Aktivitätssituationen betreffen insbesondere die Tätigkeiten bestimmter sozialer Berufsgruppen, wie zum Beispiel Luftfahrtpersonal, Lkw-Fahrer, Zugführer, IT-Experten, die ihre Tätigkeiten alternativ oder gleichzeitig auf dem Gebiet mehrerer EU-Mitgliedstaaten ausüben.
Unsere Anwälte unterstützen ausländische und lokale Unternehmen, die an allen Aspekten im Zusammenhang mit der Ausstellung des A1-Formulars in Rumänien interessiert sind. Für weitere Details zum A1-Formular können Sie sich gerne über das Kontaktformular an unsere Kanzlei wenden.