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23 September 2023

Vorteile der Umsatzsteuer für rumänische Mikrounternehmen

Wie der 1%ige Einkommensteuersatz Startups in Rumänien zum Erfolg verhelfen kann | Entdecken Sie die Vorteile: Ein umfassender Leitfaden, wie die 1%ige Umsatzsteuer für Unternehmen in Rumänien vorteilhaft sein kann. Kostenersparnis, vereinfachte Steuerberechnung und höhere Wettbewerbsfähigkeit | Gründen Sie Ihr Unternehmen in Rumänien mit 1% Umsatzsteuer

 

Umsatzsteuer Rumänische Mikrounternehmen, Rumänische Unternehmen, Steuerregelung

 

Verständnis des 1%igen Einkommensteuersatzes für die Unternehmensgründung in Rumänien. Die Gründung eines Unternehmens in Rumänien bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Möglichkeit, von dem günstigen 1%igen Umsatzsteuersatz zu profitieren. Erfahren Sie mehr über den Gründungsprozess, die Anforderungen und wie Sie von der reduzierten Unternehmenssteuer profitieren können.
 

Nutzen Sie Rumäniens 1%ige Einkommensteuer für Kleinunternehmen

 

Erfahren Sie, wie Sie mit diesem umfassenden Leitfaden ein Unternehmen in Rumänien gründen und betreiben können. Laut den neuen Änderungen des rumänischen Steuergesetzbuchs, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten, muss eine neu gegründete Gesellschaft in Rumänien im ersten Jahr das Steuerregime für Mikrounternehmen anwenden und bleibt nur dann in diesem Steuerregime, wenn sie gleichzeitig alle folgenden Bedingungen erfüllt:

 

1. Der Jahresumsatz übersteigt nicht 250.000 EUR (umgerechnet in RON). Falls der Umsatz zwischen 60.000 EUR und 250.000 EUR liegt, beträgt die Umsatzsteuer 3%. Wird die Schwelle von 250.000 EUR überschritten, unterliegt das Unternehmen der regulären Körperschaftssteuer von 16%, die auf den Gewinn (Einnahmen abüglich Ausgaben) erhoben wird.

 

2. Das Mikrounternehmens-Steuersystem kann nicht von Unternehmen angewendet werden, die in den Bereichen Bankwesen, Versicherungen, Kapitalmarkt, Glücksspiel sowie in der Öl- und Gasindustrie tätig sind.

 

Rumänische Unternehmen (außer HORECA - Hotels, Restaurants, Cafés) können das Mikrounternehmen-Steuerregime im Folgejahr nach Erfüllung der Bedingungen beantragen. Unternehmen in der HORECA-Branche haben die Wahl zwischen der Mikrounternehmen-Besteuerung oder der regulären Körperschaftssteuer von 16%.

 

3. Das Unternehmen hat mindestens einen Mitarbeiter. Dieser muss innerhalb eines Monats nach der Unternehmensgründung angestellt werden. Informationen zum Gründungsprozess finden Sie in unserem Blogartikel "5 Schritte zur Unternehmensgründung in Rumänien". Seit dem 1. Januar 2025 unterliegen Mikrounternehmen ohne Mitarbeiter nicht mehr der 1% / 3% Steuerregelung. Stattdessen gilt die reguläre Körperschaftssteuer von 16%. 

 

4. Die Anteilseigner besitzen nicht mehr als 25% der Beteiligungstitel oder Stimmrechte in mehr als drei rumänischen Mikrounternehmen.

 

5. Das Gesellschaftskapital ist nicht im Besitz des Staates oder kommunaler Verwaltungseinheiten.

 

6. Das Unternehmen befindet sich nicht in einem Auflösungsprozess, der zur Liquidation führt.

 

Falls eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, muss das Unternehmen die reguläre Körperschaftssteuer von 16% zahlen. Unternehmen, die die Bedingungen erfüllen, können erst im darauffolgenden Jahr zur Körperschaftssteuer wechseln.

 

Rumänien als attraktiver Investitionsstandort

 

Zusammen mit weiteren Vorteilen, die in unserem Artikel "Top 5 Gründe für eine Unternehmensgründung in Rumänien" beschrieben sind, macht die 1%ige Steuer für Mikrounternehmen Rumänien zu einem attraktiven Standort für Investoren. Die günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen positionieren das Land als eine der bevorzugten Destinationen für Unternehmensgründungen.

 

Unternehmensgründung in Rumänien - Ihr nächster Schritt

 

Die Gründung eines Unternehmens in Rumänien war noch nie so vorteilhaft wie heute. Benötigen Sie weitere Informationen oder Unterstützung bei der Unternehmensgründung in Rumänien? Kontaktieren Sie uns unter tudor@roadvocacy.ro oder können Sie auch das Kontaktformular auf unserer Website www.roadvocacy.ro nutzen.

 

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Der Blog des rumänischen Anwalts

 

 

Die Anwalts-Ecke ist nichts anderes als ein juristischer Blog mit Nachrichten und Updates zur rumänischen Gesetzgebung, der sich ausschließlich an Unternehmer und Investoren in Rumänien richtet. Alles, was Sie als Ausländer über die Gründung eines Unternehmens in Rumänien wissen müssen, die Unternehmensregistrierung in Rumänien, die Gründung eines Unternehmens in Rumänien, die Firmengründung in Rumänien, die Eröffnung eines Unternehmens in Rumänien.

 

Wöchentliche nützliche Beiträge, Nachrichten und Updates zu den ersten Schritten von Investoren in Rumänien, aus der Perspektive des praktizierenden Wirtschaftsrechts, der Betreuung der Bedürfnisse unserer Mandanten und sogar der Prozessführung, geschrieben und veröffentlicht von einem rumänischen Wirtschafts und Prozessanwalt mit über 15 Jahren Erfahrung.

 

 

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