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06 August 2024

Arbeitserlaubnis für Rumänien und Antrag rumänisches Arbeitsvisum

Wenn Sie in Rumänien arbeiten möchten und Staatsbürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind, müssen Sie nach Erhalt eines Jobangebots von einem rumänischen Arbeitgeber, der bereit ist, Sie einzustellen, eine Arbeitserlaubnis für Rumänien beim Generalinspektorat für Einwanderung beantragen. Anschließend benötigen Sie ein rumänisches Arbeitsvisum. Dieser Blogbeitrag erklärt Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um die Arbeitserlaubnis und das Arbeitsvisum in Rumänien zu erhalten. Arbeiten in Rumänien: Arbeitserlaubnis und Arbeitsvisum für Nicht-EU-Staatsbürger

 

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Planen Sie, in Rumänien zu arbeiten? Ob als Expatriate oder als jemand, der eine berufliche Veränderung in Betracht zieht – die Erlangung einer Arbeitsgenehmigung ist ein entscheidender Schritt, um in diesem dynamischen Land eine Anstellung zu finden. In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen alles, was Sie über die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung in Rumänien wissen müssen. Von den verschiedenen Arten von Arbeitsgenehmigungen über die Zulassungskriterien, erforderliche Dokumente bis hin zum Antragsverfahren – wir haben alle Informationen für Sie zusammengestellt. Außerdem geben wir Ihnen wertvolle Tipps und Einblicke, um den gesamten Prozess zu erleichtern. Das Verständnis der Details zur rumänischen Arbeitsgenehmigung ermöglicht es Ihnen, die bürokratischen Verfahren mit Leichtigkeit zu meistern. Wenn Sie sich mit den notwendigen Schritten und Anforderungen vertraut machen, können Sie eine erfolgreiche Bewerbung sicherstellen und Ihre berufliche Reise in diesem faszinierenden Land antreten. Lassen Sie uns also eintauchen und die Tür zu Ihren Arbeitsmöglichkeiten in Rumänien öffnen!

 

Was ist eine Arbeitsgenehmigung in Rumänien?

 

Egal, ob Sie für einen Job umziehen oder Ihr Unternehmen Sie in die rumänische Niederlassung versetzt, das Verständnis des Prozesses zur Erlangung einer Arbeitsgenehmigung in Rumänien ist entscheidend. Der Aufenthalt und die Ausübung beruflicher Tätigkeiten in Rumänien ist ausländischen Staatsbürgern nur gestattet, wenn sie im Besitz einer gültigen Arbeitsgenehmigung sind.
 

Eine Arbeitsgenehmigung in Rumänien ist ein offizielles Dokument, das vom Rumänischen Generalinspektorat für Einwanderung auf ausdrücklichen Antrag des Arbeitgebers ausgestellt wird und es ausländischen Staatsbürgern erlaubt, legal im Land zu arbeiten. Diese Genehmigung ist für Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsbürger erforderlich, die beabsichtigen, länger als 90 Tage in Rumänien zu arbeiten.
 

Dieses Dokument ist entscheidend, um ein langfristiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung in Rumänien zu erhalten. Ausländische Staatsbürger dürfen in Rumänien erst arbeiten, wenn sie eine gültige Arbeitsgenehmigung erhalten haben.

 

Für ein besseres Verständnis und alles, was Sie vor der Beantragung eines Visums in Rumänien wissen müssen, je nach Art des Visums, lesen Sie die sehr aufschlussreichen Informationen auf unserem Blog „The Lawyer Blog“ in den folgenden Artikeln:

 

 

Arten von Arbeitsgenehmigungen in Rumänien

 

Ausländische Staatsbürger können verschiedene Arten von Arbeitsgenehmigungen in Rumänien beantragen, einschließlich solcher für Dauerarbeitskräfte, Saisonarbeitskräfte, Praktikanten, Sportler, Grenzgänger und nominelle Arbeitsgenehmigungen. Abhängig von Ihrer spezifischen Tätigkeit und Kategorie können Sie möglicherweise Ihren temporären Aufenthalt für Arbeitszwecke bis zu einem Jahr verlängern. Hochqualifizierte Arbeitskräfte haben jedoch die Möglichkeit, ihren Aufenthalt um bis zu zwei Jahre zu verlängern.
 

Je nach Art der Arbeit und den Beschäftigtenkategorien können die folgenden Arten von Arbeitsgenehmigungen in Rumänien gelten:
 

Standard-Arbeitsgenehmigung in Rumänien

 

Die Standard-Arbeitsgenehmigung wird für Personen ausgestellt, die bei einem rumänischen Unternehmen mit einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag angestellt sind. In diesem Fall ist die rumänische Arbeitsgenehmigung so lange gültig, wie der Arbeitsvertrag besteht, und wird bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (einheitliche Genehmigung) automatisch verlängert. Diese Arbeitsgenehmigung wird unter bestimmten Bedingungen gewährt, die sowohl vom rumänischen Arbeitgeber als auch vom ausländischen Arbeitnehmer erfüllt werden müssen.
 

Intra-Company Transfer (ICT) Arbeitsgenehmigung in Rumänien

 

Die ICT-Arbeitsgenehmigung wird für Mitarbeiter ausgestellt, die innerhalb desselben Unternehmens an die rumänische Niederlassung versetzt werden. Die Dauer der Entsendung kann für Führungskräfte oder Spezialisten bis zu 3 Jahre betragen, während Praktikanten auf einen Zeitraum von 1 Jahr begrenzt sind.

 

Ein Spezialist ist ein ausländischer Arbeitnehmer mit mindestens 3 Jahren relevanter Berufserfahrung, der über technische oder Managementfähigkeiten verfügt, die dem Empfänger der Dienstleistung von Wert sind. Er muss zudem mindestens 6 Monate ununterbrochene Erfahrung in derselben Organisation oder einer Unternehmensgruppe haben.

 

Inhaber von ICT-Genehmigungen aus anderen EU-Staaten können in Rumänien sofort als ICT-Mitarbeiter arbeiten, sobald der Antrag auf ihre Arbeitsgenehmigung von einem rumänischen Unternehmen eingereicht wurde, ohne auf die Genehmigung selbst warten zu müssen.

 

Arbeitsgenehmigung für entsandte Arbeitnehmer in Rumänien

 

Die Arbeitsgenehmigung für Praktikanten ist für bis zu 1 Jahr gültig, nicht verlängerbar und kann auf Grundlage eines Arbeitsvertrags und einer Entsendebescheinigung des Arbeitgebers außerhalb Rumäniens erteilt werden. Ausländische Arbeitnehmer, die eine Aufenthaltserlaubnis in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz besitzen, können für einen Zeitraum von mehr als 1 Jahr innerhalb von 5 Jahren entsandt werden, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen.
 

Ein entsandter Arbeiter ist ein qualifizierter Ausländer, der vorübergehend von einem Unternehmen, das in einem Drittland ansässig ist, an einen Empfänger von Dienstleistungen in Rumänien oder eine zugehörige Unternehmensgruppe entsandt wird, wobei der Arbeitnehmer weiterhin in seinem Arbeitsverhältnis bei diesem Unternehmen beschäftigt bleibt.
 

Saisonarbeitsgenehmigung in Rumänien

 

Saisonarbeitsgenehmigungen werden für Saisonarbeit erteilt und sind in der Regel bis zu 6 Monate gültig. Saisonarbeitskräfte sind Ausländer, die ihren Hauptwohnsitz in einem Drittland haben, jedoch legal und vorübergehend in Rumänien leben und dort mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind, um eine Tätigkeit auszuüben, die den Jahreszeiten folgt.
 

Grenzgänger-Arbeitsgenehmigung in Rumänien

 

Grenzgänger-Arbeitsgenehmigungen werden für Personen ausgestellt, die in Rumänien arbeiten, aber in einem Nachbarland wohnen. Diese Personen sind in einer Grenzstadt in Rumänien mit einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber tätig, der auf einer Arbeitsgenehmigung basiert.

 

Praktikanten-Arbeitsgenehmigung in Rumänien

 

Praktikanten-Arbeitsgenehmigungen werden ausschließlich für Praktikanten ausgestellt. Ein Praktikant ist ein Ausländer, der in Rumänien auf der Grundlage einer Stellenausschreibung beschäftigt ist und ein Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation aus einem Drittland besitzt. Er nimmt an einem Praktikumsprogramm in Rumänien teil, um die berufliche Qualifikation zu verbessern oder eine berufliche Qualifikation zu erlangen sowie Sprach- und Kulturkenntnisse zu vertiefen.

 

Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte Arbeitskräfte (EU Blue Card) in Rumänien

 

Die Arbeitsgenehmigungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte werden für hochqualifizierte Fachkräfte in bestimmten Bereichen ausgestellt, die in Rumänien auf Grundlage eines unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrags von mindestens einem Jahr und mit einem Bruttogehalt von mindestens dem Zweifachen des durchschnittlichen Bruttogehalts beschäftigt sind. Der Ausländer muss in Rumänien in einer hochqualifizierten Position arbeiten und einen lokalen Arbeitsvertrag abschließen. Diese Arbeitsgenehmigungen sind bis zu 2 Jahre gültig und können verlängert werden.
 

Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind, eine Arbeitsgenehmigung in Rumänien zu beantragen

 

Nach den Vorschriften der Europäischen Union haben alle Staatsbürger der EU/EWR die gleichen Arbeitsrechte wie rumänische Staatsbürger, was bedeutet, dass sie keine Arbeitsgenehmigung benötigen. Ausländische Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern müssen jedoch eine Arbeitsgenehmigung beantragen, gefolgt von einem langfristigen Arbeitsvisum und einer Aufenthaltserlaubnis, um in Rumänien zu arbeiten, es sei denn, sie fallen unter bestimmte Ausnahmen. Die folgenden Kategorien von Staatsbürgern sind von der Verpflichtung zur Beantragung einer Arbeitsgenehmigung in Rumänien befreit:
 

  • Staatsbürger, die eine unbefristete langfristige Aufenthaltserlaubnis in Rumänien besitzen;

  • Ausländer, die das Recht auf vorübergehenden Aufenthalt für die Familienzusammenführung als Familienangehörige eines rumänischen Staatsbürgers besitzen;

  • Staatsbürger, denen eine Form des Schutzes gewährt wurde oder Asylbewerber, ab dem Zeitpunkt, an dem ihnen das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird, wenn sie sich noch im Verfahren der Gewährung des Schutzstatus befinden;

  • Staatsbürger, die als tolerierte Ausländer für den Zeitraum, in dem ihnen der tolerierte Status in Rumänien gewährt wurde, eine Arbeitsgenehmigung benötigen;

  • Staatsbürger, die eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke besitzen;

  • Staatsbürger der EU und des EWR oder aus einem Land, das mit Rumänien Abkommen über den Zugang zum Arbeitsmarkt unterzeichnet hat;

  • Staatsbürger, die Familienangehörige eines rumänischen Staatsbürgers sind;

  • Staatsbürger, die vorübergehend wissenschaftliche oder andere spezifische Tätigkeiten im Rahmen bilateraler Vereinbarungen oder einer Aufenthaltserlaubnis in Rumänien durchführen;

  • Staatsbürger, die eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für religiöse Tätigkeiten besitzen und auf dem Territorium Rumäniens in den religiösen Einrichtungen beschäftigt sind;

  • Staatsbürger, die in Rumänien entsandt wurden.

 

Anforderungen und Bedingungen für eine Arbeitsgenehmigung in Rumänien

 

Obwohl die spezifischen Anforderungen je nach Art der Arbeitsgenehmigung variieren können, sind die allgemeinen Dokumente, die für die Person des ausländischen Arbeitnehmers erforderlich sind, die folgenden:
 

  1. Antragsformular: Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.

  2. Gültiger Reisepass: Muss mindestens sechs Monate über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts hinaus gültig sein.

  3. Arbeitsvertrag: Ein unterzeichneter Vertrag mit einem rumänischen Arbeitgeber.

  4. Nachweis der Qualifikationen: Relevante Diplome, Zertifikate, Lebenslauf (CV) oder berufliche Qualifikationen, Abschlusszeugnisse, alle wissenschaftlichen Abschlüsse und Zertifikate, übersetzt und beglaubigt, begleitet von einem Validierungszertifikat, das vom Ministerium für Bildung und wissenschaftliche Forschung ausgestellt wurde.

  5. Ärztliches Attest: Nachweis der guten Gesundheit und Arbeitsfähigkeit.

  6. Polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) des Ausländers: Hintergrundüberprüfung aus dem Heimatland des zukünftigen Arbeitnehmers.

  7. Nachweis der Unterkunft: Bestätigung der Wohnsituation in Rumänien.

  8. Erklärung des Ausländers: Eine Erklärung des Arbeitnehmers, dass er/sie arbeitsfähig ist und über minimale Kenntnisse der rumänischen Sprache oder einer internationalen Sprache verfügt.

  9. Fotos des Arbeitnehmers: 2 (zwei) ¾ Fotos.

  10. Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Arbeitsgenehmigung, die vom Arbeitgeber zu zahlen.

 

Wie man eine Arbeitsgenehmigung in Rumänien beantragt: Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Arbeitsvisum

 

Um den Prozess der Beantragung einer Arbeitsgenehmigung in Rumänien zu starten, muss der Arbeitgeber die Führung übernehmen, indem er die erforderlichen Dokumente einreicht und die relevanten Gebühren bei der Generalinspektion für Einwanderung (IGI) bezahlt. Die IGI benötigt in der Regel bis zu 30 Tage, um diese Anträge zu bearbeiten.

 

Die Arbeitsgenehmigung kann ausschließlich vom Arbeitgeber beantragt werden, sei es eine natürliche Person oder eine juristische Person, indem die erforderlichen Unterlagen bei den territorialen Einheiten der Generalinspektion für Einwanderung vorgelegt werden.

 

Es ist für den Arbeitgeber von wesentlicher Bedeutung, das Dokument als Nachweis für die rechtmäßige Beschäftigung des ausländischen Staatsbürgers aufzubewahren. Der Arbeitnehmer sollte gleichzeitig stets eine beglaubigte Kopie seiner Arbeitsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis haben, die aus arbeitsrechtlichen Gründen ausgestellt wurde.
 

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Arbeitsgenehmigung in Rumänien:

 

  1. Jobangebot sichern: Erhalten Sie ein Jobangebot von einem rumänischen Arbeitgeber. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitgeber registriert und berechtigt ist, ausländische Staatsbürger einzustellen.

  2. Arbeitgeber beantragt die Arbeitsgenehmigung: Ihr Arbeitgeber muss beim rumänischen Einwanderungsbüro eine Arbeitserlaubnis beantragen. Dies umfasst die Einreichung von Dokumenten, die belegen, dass die Stelle nicht mit einem rumänischen oder EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürger besetzt werden kann.

  3. Erhalt der Arbeitsgenehmigung: Nach der Genehmigung wird die Arbeitsgenehmigung ausgestellt. Dieses Dokument ist für die nächsten Schritte erforderlich.

  4. Beantragung eines Langzeitvisums (D-Visum): Mit der Arbeitsgenehmigung können Sie ein Langzeitvisum bei der nächstgelegenen rumänischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.

  5. Reise nach Rumänien: Nach Erhalt des Langzeitvisums können Sie nach Rumänien reisen.

  6. Registrierung bei den rumänischen Behörden: Nach der Ankunft müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen beim lokalen Einwanderungsbüro registrieren, um Ihre Aufenthaltserlaubnis, einschließlich der Arbeitsgenehmigung, zu erhalten.

  7. Erhalt der Arbeitsgenehmigung: Nach der Registrierung und Überprüfung wird die rumänische Arbeitsgenehmigung ausgestellt.

 

Unsere Anwälte haben umfangreiche Erfahrungen dabei, Mandanten bei der Beantragung der rumänischen Arbeitsgenehmigung und des Arbeitsvisums zu unterstützen und können Ihnen bei allen Aspekten dieses Prozesses behilflich sein.

 

Bearbeitungszeit der Arbeitsgenehmigung in Rumänien

 

Die Bearbeitungszeit für eine Arbeitsgenehmigung in Rumänien, bei der die Generalinspektion für Einwanderung die Anträge auf Arbeits- und Entsendegenehmigungen prüft, beträgt in der Regel 30 Tage ab Registrierung. Falls zusätzliche Überprüfungen erforderlich sind, kann dieser Zeitraum um weitere 15 Tage verlängert werden. Für Arbeitgeber, die eine Arbeitsgenehmigung für einen Inhaber der EU-Blaue Karte aus einem anderen Mitgliedstaat beantragen, wird die Entscheidung innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung getroffen.
 

Nachdem ausländische Staatsbürger ihre Arbeitsgenehmigung erhalten haben, müssen sie ein Langzeitvisum bei den rumänischen diplomatischen Missionen und Konsulaten beantragen. Die Bearbeitungszeit des Langzeitvisums variiert, beträgt jedoch in der Regel etwa 10–15 Tage.

 

Für ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Arbeitsgenehmigung ist keine Genehmigung der Generalinspektion für Einwanderung mehr erforderlich. Die einzige erforderliche Genehmigung ist vom Nationalen Visazentrum für Langzeitbeschäftigungsvisa. Achten Sie darauf, das Langzeitvisum innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung zu beantragen, da es sonst verfällt.

 

Um das Aufenthaltsrecht, das durch ein Langzeitvisum gewährt wurde, zu verlängern, müssen Sie einen Antrag zusammen mit mehreren Dokumenten bei der Generalinspektion für Einwanderung einreichen. Dieser Antrag sollte spätestens 30 Tage vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Zudem können Sie auch die Verlängerung Ihrer Arbeitserlaubnis beantragen, vorausgesetzt, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten.

 

Gebühren für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung in Rumänien

 

Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Arbeitsgenehmigung in Rumänien wird vom Arbeitgeber auf das Konto der Generalinspektion für Einwanderung überwiesen und beträgt:

 

  • EUR 100 (im RON-Gegenwert) für die Arbeitsgenehmigung für einen Dauerarbeitskraft, entsandte Arbeitskräfte, Grenzgänger, Praktikanten, hochqualifizierte Arbeitskräfte und Au-pairs.

  • EUR 25 (im RON-Gegenwert) für die Arbeitsgenehmigung für Saisonarbeitskräfte.

  • EUR 25 (im RON-Gegenwert) wenn der Arbeitgeber nach dem Abschluss einen Ausländer einstellen möchte, der im Besitz einer temporären Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke ist, oder wenn er einen Inhaber einer temporären Aufenthaltserlaubnis für die Familienzusammenführung einstellen möchte, sowie im Falle eines Arbeitgeberwechsels oder einer Funktionsänderung beim gleichen Arbeitgeber.

 

Stornierung der Arbeitsgenehmigung in Rumänien

 

Die Generalinspektion für Einwanderung kann eine Arbeitsgenehmigung in Rumänien unter mehreren Umständen widerrufen:
 

a) Wenn festgestellt wird, dass die Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Arbeitsgenehmigung gemäß der rumänischen Gesetzgebung erfüllt sein sollten, nicht erfüllt wurden.

b) Wenn festgestellt wird, dass die Arbeitsgenehmigung mit betrügerischen oder gefälschten Dokumenten erlangt wurde.
c) Wenn der Arbeitgeber oder der Leistungsempfänger die Arbeitsgenehmigung nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem geplanten Bearbeitungsdatum beim Einwanderungsbüro abholt.
d) Wenn festgestellt wird, dass die Kriterien für die Erteilung der Arbeitsgenehmigung zum Zeitpunkt der Erteilung des Langzeitvisums nicht mehr erfüllt sind.

 

Wichtige Änderungen der nationalen Gesetzgebung zur Arbeitsgenehmigung in Rumänien und zum Arbeitsvisum Rumänien, die ab 2024 in Kraft treten

 

Ab dem 8. März 2024 wurden bedeutende Änderungen der Anforderungen für die Erlangung von Arbeitsgenehmigungen und der Vorschriften für hochqualifizierte Arbeitskräfte eingeführt. Das Gesetz Nr. 28/2024, das am 5. März 2024 im Amtsblatt von Rumänien Nr. 176 veröffentlicht wurde, bringt wesentliche Änderungen des bestehenden Rahmens für ausländische Staatsangehörige in Rumänien. Diese Gesetzgebung ändert die zuvor erlassenen Notfallverordnungen der Regierung Nr. 194/2002 und Nr. 25/2014, die den Status und die Beschäftigung von Ausländern in Rumänien regeln.
 

Darüber hinaus beschreibt das Gesetz Nr. 28/2024 die Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1883. Arbeitgeber, die eine Arbeitsgenehmigung in Rumänien beantragen möchten, müssen verschiedene Bedingungen einhalten, einschließlich allgemeiner Anforderungen bezüglich ihrer Tätigkeit im Land und spezifischer Kriterien je nach Art des Arbeitnehmers, für den die Genehmigung beantragt wird. Änderungen bei den Anforderungen für die Erlangung der Arbeitsgenehmigung:
 

  • Erweiterte Kriterien für die Ausstellung der Arbeitsgenehmigung: Die Arbeitsgenehmigung in Rumänien wird nur erteilt, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er in Rumänien in Aktivitäten tätig ist, die mit dem Job übereinstimmen, für den die Genehmigung beantragt wird. Der Arbeitgeber muss außerdem zeigen, dass seine Tätigkeit nicht in erster Linie dazu dient, ausländischen Arbeitskräften den Eintritt nach Rumänien zu ermöglichen.

  • Nachweis der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen: Arbeitgeber sind nun verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass sie alle ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt erfüllen, und nicht nur die Verpflichtungen des letzten Quartals, wie es zuvor der Fall war. Diese Änderung betont die Wichtigkeit einer umfassenden Einhaltung der steuerlichen Pflichten.

  • Prüfungen durch die Generalinspektion für Einwanderung: Gemäß den neuen Vorschriften hat die Generalinspektion für Einwanderung die Befugnis, Kontrollen bei den Arbeitgebern vor Ort durchzuführen, um die Einhaltung der genannten Anforderungen zu überprüfen.

  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer für Bescheinigungen der Arbeitsagentur: Die Gültigkeitsdauer des von der Arbeitsagentur ausgestellten Zertifikats, das für die Beantragung der Arbeitsgenehmigung erforderlich ist, wurde von 60 Tagen auf 90 Tage verlängert. Dies bietet den Antragstellern mehr Zeit, ihre Unterlagen zu vervollständigen.

  • Neue Regelung für ausländische Studenten: Ausländische Staatsangehörige mit einer temporären Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke können nun in Rumänien ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten, jedoch nur unter einem Teilzeit-Arbeitsvertrag, der maximal sechs Stunden pro Tag erlaubt, was eine Erhöhung der vorherigen Grenze von vier Stunden darstellt. Diese Anpassung bietet mehr Flexibilität für arbeitende Studenten.

 

Zusätzliche Änderungen ab dem 22. März 2024. Am 22. März 2024 wurde die Notfallverordnung der Regierung Nr. 25/2024, veröffentlicht im Amtsblatt von Rumänien Nr. 250, offiziell in Kraft. Diese Verordnung ändert und verbessert bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit Ausländern und den Grenzkontrollen, um die vollständige Umsetzung des Schengen-Acquis in Bulgarien und Rumänien zu erleichtern. Ab dem 31. März 2024 werden Grenzkontrollen an Luft- und Seegrenzen in Rumänien entfernt. Neue Anforderungen für Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer
 

  • Neues Kriterium für Arbeitsgenehmigungen für Dauerarbeitskräfte: Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie mindestens ein Jahr in dem relevanten Bereich aktiv tätig waren, bevor sie die Arbeitsgenehmigung beantragen. Dies wird von der örtlichen Generalinspektion für Einwanderung überprüft, die auch Inspektionen vor Ort durchführen kann.

  • Frist für die Abschluss des Arbeitsvertrags: Arbeitgeber sind nun verpflichtet, den individuellen Arbeitsvertrag innerhalb von 15 Werktagen nach der Ankunft des ausländischen Arbeitnehmers in Rumänien oder nach Erhalt einer neuen Arbeitsgenehmigung abzuschließen. Versäumnisse können mit Bußgeldern von RON 5.000 bis RON 10.000 belegt werden, sofern die Verzögerung nicht dem ausländischen Arbeitnehmer zuzuschreiben ist.

  • Verkürzung der Frist zur Meldung von Änderungen: Die Frist für Arbeitgeber, der Generalinspektion für Einwanderung Änderungen oder die Beendigung von Arbeitsverträgen zu melden, wurde von 10 Tagen auf nur noch 5 Werktage verkürzt.

  • Meldung von Arbeitsänderungen durch ausländische Arbeitnehmer: Ausländische Arbeitnehmer müssen Änderungen in ihrem Arbeitsverhältnis der rumänischen Einwanderungsbehörde nun innerhalb von 3 Tagen melden, im Vergleich zu zuvor 10 Tagen.

  • Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung: Ausländische Arbeitnehmer, die nach Rumänien einreisen, können ihren temporären Aufenthalt für arbeitsbezogene Zwecke verlängern, wenn sie innerhalb von 15 Werktagen nach ihrer Ankunft oder der Ausstellung einer neuen Arbeitsgenehmigung einen Vollzeit-Arbeitsvertrag vorlegen.

  • Zuweisung einer persönlichen Identifikationsnummer: Die Generalinspektion für Einwanderung wird ausländischen Arbeitnehmern, die eine Arbeitsgenehmigung oder Entsendegenehmigung erhalten haben, eine persönliche Identifikationsnummer zuweisen.

 

Fazit und zusätzliche Ressourcen für die Beantragung der Arbeitserlaubnis und Arbeitsvisum in Rumänien

 

Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Rumänien erfordert mehrere Schritte und spezifische Anforderungen, doch mit der richtigen Vorbereitung und dem nötigen Wissen kann der Prozess unkompliziert verlaufen. Wenn Sie diesem umfassenden Leitfaden folgen, sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Arbeitserlaubnis in Rumänien zu sichern und eine erfolgreiche Karriere in dieser dynamischen und wachsenden Wirtschaft zu starten. Gute Reise und viel Erfolg bei Ihren beruflichen Unternehmungen in Rumänien!

 

Für weitere Unterstützung und detaillierte Beratung zur Arbeitserlaubnis in Rumänien, können Sie sich gerne mit unseren englischsprachigen Einwanderungs- und Menschenrechtsanwälten in Verbindung setzen unter sorina@roadvocacy.ro oder über das Kontaktformular auf www.roadvocacy.ro

 

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Die Anwalts-Ecke ist nichts anderes als ein juristischer Blog mit Nachrichten und Updates zur rumänischen Gesetzgebung, der sich ausschließlich an Unternehmer und Investoren in Rumänien richtet. Alles, was Sie als Ausländer über die Gründung eines Unternehmens in Rumänien wissen müssen, die Unternehmensregistrierung in Rumänien, die Gründung eines Unternehmens in Rumänien, die Firmengründung in Rumänien, die Eröffnung eines Unternehmens in Rumänien.

 

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