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22 September 2024

Erhalten Schengen-Visum für Rumänien zur Arbeitsaufnahme

Planen Sie eine Reise nach Rumänien und fragen sich nach den Einreisevisabestimmungen? Obwohl Rumänien kein vollständiges Mitglied des Schengen-Raums ist, folgt das Land einer Visapolitik, die eng mit den Schengen-Vorgaben übereinstimmt. In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen den Prozess, wie Sie ein Rumänien-Einreisevisum für Arbeit, Touristenvisum, Goldenes Visum, Digitalnomadenvisum beantragen können – einschließlich der Anforderungen, wie Sie das Antragsformular ausfüllen und Tipps für die Online-Bewerbung.

 

Ihr vollständiger Leitfaden für die Beantragung eines Schengen Rumänien Visums: Antragsanforderungen und Online-Formulare erklärt. Der Antrag auf ein Schengen Rumänien Visum kann entmutigend wirken, insbesondere wenn Sie neu in diesem Prozess sind. Aus diesem Grund haben wir diesen umfassenden Leitfaden erstellt, um Ihnen bei der Beantragung zu helfen. Wir erklären die Anforderungen und Online-Formulare, die Sie ausfüllen müssen. In diesem Leitfaden führen wir Sie durch jeden Schritt des Visumantragsprozesses, sodass Sie genau wissen, was erforderlich ist. Vom Sammeln der notwendigen Dokumente bis zum richtigen Ausfüllen der Online-Formulare – wir decken alles ab. Unser Ziel ist es, diesen oft komplexen Prozess so einfach wie möglich zu machen, indem wir jede Anforderung in klare und leicht verständliche Erklärungen aufteilen. Ob Sie ein Touristenvisum oder ein Geschäftsvisum beantragen – unser Leitfaden bietet Ihnen alle wichtigen Informationen, die Sie benötigen. Wenn Sie also bereit sind, Ihr rumänisches Abenteuer zu beginnen, lassen Sie uns mit Ihrem Schengen Rumänien Einreisevisumantrag starten!

 

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Verständnis der Rumänien-Einreisevisa und des Schengen-Vereinbarungsabkommens

Rumänien ist Mitglied der Europäischen Union (EU) und Teil der Luft- und See-Schengen-Zone, gehört jedoch noch nicht vollständig zum Schengen-Raum. Die Visapolitik Rumäniens ist jedoch mit den Schengen-Vorgaben harmonisiert, was es Reisenden mit einem Schengen-Visum erleichtert, nach Rumänien einzureisen. Das bedeutet, dass Rumänien zwar viele EU-Visapolitiken befolgt, aber dennoch eigene Visabestimmungen und Antragsprozesse hat. Besucher aus bestimmten Ländern können ohne Visum für einen kurzen Aufenthalt nach Rumänien einreisen, während andere je nach Zweck und Dauer ihres Aufenthalts ein Visum beantragen müssen.

Rumänien Visumfreie Länder. Kein Rumänien Einreisevisum für Bürger der EU / EWR / der Schweiz und deren Familienangehörige sowie für andere Länder.

Bürger eines EU-Mitgliedstaates, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz können Rumänien mit einem gültigen nationalen Ausweisdokument, Reisepass oder einem anderen von Rumänien anerkannten Identitätsnachweis betreten. Diese Länder gelten als visumfreie Länder für Rumänien.

Bürger der EU / EWR / der Schweiz können sich aufgrund der freien Bewegungs- und Aufenthaltsrechte, die das rumänische Recht in Übereinstimmung mit den europäischen Vorschriften gewährt, visumfrei in Rumänien aufhalten. Sollte Ihr Aufenthalt jedoch mehr als 90 Tage (3 Monate) betragen, müssen Sie Ihren Aufenthalt bei den örtlichen Büros der Generalinspektion für Immigration registrieren lassen. Alle Details zur Registrierung des Aufenthalts für EU-Bürger finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden Ihr ultimativer Leitfaden zur Aufenthaltsregistrierung in Rumänien für Bürger der Europäischen Union: Alles, was Sie wissen müssen!, der auf unserem rechtlichen Blog verfügbar ist.

Es gibt auch visumfreie Länder für Rumänien, abgesehen von den EU / EWR / Schweiz-Staaten, deren Bürger für die Einreise nach Rumänien kein Visum benötigen. Diese Länder umfassen laut der Allgemeinen Einwanderungsinspektion Rumäniens: Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei Darussalam, Kanada, Kolumbien, Chile, Costa Rica, Dominica, Osttimor, Georgien, Grenada, Guatemala, Honduras, Hongkong, Israel, Japan, Kiribati, Macau, Malaysia, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Mikronesien, Monaco, Montenegro, Nauru, Neuseeland, Nicaragua, Nordmazedonien, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, El Salvador, Samoa, San Marino, Seychellen, Serbien, Singapur, Salomoninseln, Südkorea, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Taiwan, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Uruguay, Ukraine, Vanuatu, Vatikanstadt (der Heilige Stuhl), Venezuela und britische Staatsangehörige, die keine Bürger des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland sind (britische Staatsangehörige und Bürger aus Übersee).

Zusammenfassung: Wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen Schengen-Visums mit mehrfacher Einreise sind oder Bürger eines der oben genannten Länder sind, können Sie Rumänien ohne zusätzliches Visum betreten, vorausgesetzt, Ihr Aufenthalt in Rumänien überschreitet nicht 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Für diejenigen ohne Schengen-Visum oder aus den unten genannten Ländern muss ein Rumänien-Visum beantragt werden, das über ein Online-Antragssystem bearbeitet werden kann, wie wir im nächsten Abschnitt erklären werden.

Für ein besseres Verständnis und alles, was Sie vor der Beantragung eines Visums in Rumänien wissen müssen, je nach Art des Visums, lesen Sie die sehr aufschlussreichen Informationen auf unserem Blog „The Lawyer Blog“ in den folgenden Artikeln:

 

 

Anforderungen für die legale Einreise nach Rumänien: Wer benötigt ein Rumänien Einreisevisum?

Ausländer – Nicht-EU-Bürger, definiert als Personen, die keine rumänische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft besitzen und auch deren Familienangehörige, müssen ein Einreisevisum beantragen, um nach Rumänien zu gelangen. Für diesen Zweck müssen sie spezifische Bedingungen und Anforderungen erfüllen.

Länder, deren Staatsbürger ein Einreisevisum für Rumänien benötigen:
 

Laut der Allgemeinen Einwanderungsinspektion Rumäniens müssen Staatsbürger der folgenden Länder ein Visum für die Einreise nach Rumänien beantragen: Afghanistan, Algerien, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botswana, Burkina Faso, Myanmar, Burundi, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Zentralafrikanische Republik, Tschad, China (Volksrepublik China), Komoren, Demokratische Republik Kongo, Kuba, Dschibuti, Dominikanische Republik, Ecuador, Ägypten, Eritrea, Äthiopien, Fidschi-Inseln, Philippinen, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Guinea-Äquatorial, Guyana, Haiti, Indien, Jordanien, Indonesien, Iran, Irak, Elfenbeinküste, Jamaika, Kasachstan, Kenia, Kuwait, Kirgisistan, Kosovo, Laos, Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Mauretanien, Mongolei, Marokko, Mosambik, Namibia, Nepal, Nigeria, Nordkorea, Oman, Palästina, Pakistan, Papua-Neuguinea, Katar, Russland, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal, Sierra Leone, Syrien, Somalia, Südafrika, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Surinam, Swasiland, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vietnam, Jemen, Sambia, Simbabwe.

Länder, deren Staatsbürger eine Einladung benötigen:
 

Die folgenden Länder erfordern eine genehmigte Einladung der Allgemeinen Einwanderungsinspektion Rumäniens, die dem Einreisevisum beigefügt werden muss, um legal nach Rumänien einzureisen: Afghanistan, Algerien, Angola, Bangladesch, Burundi, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Ägypten, Eritrea, Äthiopien, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Indien, Jordanien, Indonesien, Iran, Irak, Elfenbeinküste, Kirgisistan, Libanon, Liberia, Libyen, Mali, Mauretanien, Marokko, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Russland, Syrien, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Tunesien, Usbekistan, Jemen.

Einreise nach Rumänien: Anforderungen für ausländische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen

Die Einreise nach Rumänien ist nur möglich, wenn folgende spezifische Bedingungen erfüllt sind:

  • Ein gültiges Reisedokument, das von den rumänischen Behörden zur Grenzüberschreitung anerkannt wird (Reisepass oder Reiseausweis).

  • Ein gültiges Einreisevisum oder Aufenthaltsgenehmigung oder eine andere Genehmigung, die es ihnen erlaubt, Rumänien zu durchqueren oder sich dort aufzuhalten, gemäß den geltenden EU-Vorschriften.

  • Nachweis, dass der Zweck und die Bedingungen des Aufenthalts erfüllt sind, einschließlich ausreichender Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts und für die Rückkehr in das Heimatland oder für die Weiterreise in ein anderes Land, in das die Einreise garantiert ist.
    provide assurances that they will be granted to enter the destination country or that will leave Romania if they are merely transiting;

  • Versicherung, dass sie die Einreise in das Zielland erhalten oder Rumänien verlassen, wenn sie nur transitieren.

  • Es dürfen keine Warnmeldungen gegen ihren Namen im Nationalen Warninformationssystem (NSIS) vorliegen, die eine Einreise nach Rumänien verhindern würden, und sie sollten auch nicht in der Schengen-Informationsdatenbank (SIS) für eine Einreiseverweigerung vermerkt sein.

Sie dürfen nicht als Bedrohung für die nationale Verteidigung, Sicherheit, öffentliche Ordnung, öffentliche Gesundheit oder internationale Beziehungen der Mitgliedstaaten eingestuft sein, und es dürfen keine Warnungen in den Datenbanken der Mitgliedstaaten bestehen, die eine Einreise aus den oben genannten Gründen verweigern.

Arten von Rumänien Visa – Rumänien Schengen Visum und nationales Visum

Ab dem 31. März 2024 dürfen Nicht-EU-Bürger für maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in den Schengen-Staaten bleiben, unabhängig von ihrem Visumstatus, ob sie befreit sind oder nicht. Diese Regel gilt für alle Reisepassinhaber.
 

Das Schengen-Visum dient als Genehmigung eines Schengen-Mitgliedstaates für Nicht-EU-Bürger, um an einem Grenzübergang im Schengen-Raum um Erlaubnis für den Transit oder einen kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums) zu ersuchen, vorausgesetzt, die Visumbedingungen, die von der Europäischen Union und dem Schengen-Raum festgelegt wurden, werden erfüllt. Es garantiert jedoch nicht die Einreise in den Schengen-Raum. Grenzbeamte haben das Recht, die Einreise zu verweigern, wenn der Visuminhaber den Zweck und die Details seiner Reise nicht nachweisen kann oder wenn andere Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Arten von Rumänien Einreisevisa. Bevor Sie mit Ihrem Visumantrag beginnen, ist es wichtig, die verschiedenen Arten von Rumänien Einreisevisa zu verstehen. Ab dem 31. März 2024 wird Rumänien die folgenden Visa gemäß dem Gemeinsamen Visakodex (CCV) ausstellen:

  • Uniform Visum (Schengen Visum für Kurzaufenthalt, Typ C). Dieses Visum gilt für das gesamte Gebiet der Schengen-Mitgliedstaaten. Es kann für mehrere Zwecke erteilt werden, wie zum Beispiel Tourismus, Geschäftsreisen, Besuche bei Verwandten oder Freunden, kulturelle Aktivitäten, Sportveranstaltungen, offizielle Reisen, medizinische Behandlung, Bildungszwecke und andere Gründe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, die einen Gemeinsamen Visakodex festlegt.

  • Visum mit begrenzter territorialer Gültigkeit (VLTV). Dieses Visum ist nur im Gebiet eines oder mehrerer, aber nicht aller Schengen-Mitgliedstaaten gültig. Es wird in Ausnahmefällen erteilt, zum Beispiel, wenn der betreffende Mitgliedstaat dies aus humanitären Gründen, nationalen Interessen oder internationalen Verpflichtungen für notwendig erachtet oder wenn das Konsulat ausreichende Rechtfertigung findet. Innerhalb des gleichen sechsmonatigen Zeitrahmens kann ein neues Visum ausgestellt werden, wenn der Antragsteller bereits ein Uniform-Visum oder ein Visum mit begrenzter territorialer Gültigkeit für einen Aufenthalt von drei Monaten in diesem Zeitraum genutzt hat.

  • Flughafen-Transitvisum (Typ A). Dieses Visum ist für den Transit durch internationale Transitbereiche in einem oder mehreren Flughäfen der Schengen-Mitgliedstaaten gültig.

  • Langzeitvisum (Nationales Visum Typ D). Dieses Visum ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, nach Rumänien einzureisen und dort für maximal 90 Tage zu bleiben. Es wird in der Regel für Arbeitszwecke, Studium, Familienzusammenführung oder andere langfristige Zwecke erteilt. Mit diesem Visum können Ausländer einen Antrag auf Verlängerung ihres vorübergehenden Aufenthalts beim Ministerium für Innere Angelegenheiten – Allgemeine Einwanderungsinspektion stellen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Schengen Uniform Visa für Kurzaufenthalt, ausgestellt durch Rumänien (Typ C): Anforderungen, Antragsformular und zuständige Behörden

Anforderungen und Antragsformular für das Rumänien Schengen Visum

Das Schengen-Visum ist die Genehmigung, die von den rumänischen Behörden für den Transit oder Aufenthalt im Schengen-Raum erteilt wird, der das Schengen acquis implementiert hat. Es ermöglicht einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.

Schengen-Visa werden von den diplomatischen Missionen und Konsularbüros Rumäniens ausgestellt und gelten für verschiedene Zwecke wie Tourismus, Geschäftsreisen, Besuche bei Verwandten oder Freunden, kulturelle und sportliche Veranstaltungen, offizielle Besuche, medizinische Gründe, Studium, Flughafen-Transit usw.

Um ein Visum zu beantragen, müssen die Antragsteller ihren Antrag bei den rumänischen diplomatischen Missionen oder Konsulaten in ihrem Heimatland oder ihrem aktuellen Wohnsitzland einreichen.

Erforderliche Unterlagen für Antragsteller aus EU-Ländern. Bürger aus EU-Ländern, die ein Schengen Uniform Visum bei Rumänien beantragen möchten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen und die relevanten Dokumente zusammen mit dem Visumantrag einreichen:

  • Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für das Rumänien-Visum; für minderjährige Antragsteller muss das Formular von beiden Elternteilen oder einem gesetzlichen Vormund unterschrieben werden, der die elterliche Sorge oder Vormundschaft ausübt.

  • Ein gültiges Reisedokument für den Visumantrag, das: mindestens drei Monate über das beabsichtigte Abreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig ist, mindestens zwei leere Seiten hat, in den letzten zehn Jahren ausgestellt wurde.

  • Ein aktuelles Farbfoto im ¾-Format.

  • Zustimmung zur Fingerabdrucknahme.

  • Relevante Dokumente, die den Zweck der Reise unterstützen. Je nach Reisezweck müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

1. Für Geschäftsreisen: a) Eine Einladung von einem Unternehmen oder einer Behörde zur Teilnahme an Besprechungen, Konferenzen oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit Handel, Industrie oder beruflichen Aktivitäten; b) Zusätzliche Dokumente, die die Existenz von Geschäftsbeziehungen oder beruflichen Verbindungen nachweisen; c) Eintrittskarten für Messen und Kongresse, falls zutreffend; d) Dokumente zur Bestätigung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens; e) Nachweis des Beschäftigungsstatus des Antragstellers innerhalb des Unternehmens.

2. Für Studien- oder Ausbildungreisen: a) Eine Immatrikulationsbescheinigung einer Bildungseinrichtung für berufliche oder theoretische Kurse im Rahmen der Grund- oder Fortbildung; b) Studentenausweise oder Zertifikate der besuchten Kurse.

3. Für touristische oder persönliche Reisen: a) Unterkunftsbezogene Dokumente: - Eine Einladung des Gastgebers, falls bei jemandem übernachtet wird, - Ein Dokument des Unterkunftsanbieters oder ein anderes relevantes Dokument zur Bestätigung der Unterkunft; b) Reisedokumente: - Bestätigung einer organisierten Reisebuchung oder ein anderes relevantes Dokument mit Reiseplänen, - Für Transit: Visum oder Einreisegenehmigung für das Zielland; - Tickets für die Weiterreise.

4. Für politische, wissenschaftliche, kulturelle, sportliche oder religiöse Veranstaltungen oder andere Zwecke: Einladungen, Eintrittskarten, Anmeldungen oder Programme, die idealerweise den Namen der gastgebenden Organisation und die Aufenthaltsdauer enthalten oder andere relevante Dokumente, die den Reisezweck angeben.

5. Für offizielle Delegationen: Ein Schreiben der zuständigen Behörde des Drittlands zur Bestätigung des Status des Antragstellers als Mitglied der offiziellen Delegation, zusammen mit einer Kopie der offiziellen Einladung.

Für medizinische Zwecke: Ein offizielles Dokument der medizinischen Einrichtung, das den Bedarf für Behandlung dort bestätigt, sowie Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Behandlungskosten.

  • Nachweis über gültige Reise-Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 €.

  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt sowie Unterkünfte.

  • Nachweise über die Rückkehrabsicht nach Hause oder die Fortsetzung der Reise nach dem Aufenthalt im Schengen-Raum. Dies können beinhalten: Ein gebuchtes Rückflugticket; Nachweise über finanzielle Mittel im Heimatland; Beschäftigungsnachweise wie Kontoauszüge; Dokumente über Eigentum oder andere Nachweise für die Rückkehrabsicht.

  • Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr.

Antragsprozess für das Schengen-Visum

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen gesammelt wurden, muss der Antrag online über das eVISA-Portal eingereicht werden. Es ist wichtig, den Antrag mindestens 6 Monate vor dem geplanten Besuch einzureichen. Generell sollten Sie den Antrag mindestens 15 Kalendertage im Voraus stellen. In dringenden Fällen kann die Konsularbehörde die Einreichung mit weniger als 15 Tagen Vorlauf genehmigen. Die Bearbeitungszeiten für Visa können je nach Nationalität des Antragstellers, Reisezweck und Arbeitsbelastung der rumänischen diplomatischen Mission variieren. In einigen Fällen können spezielle Prüfungen oder Konsultationen mit rumänischen Behörden erforderlich sein, was den Bearbeitungszeitraum um bis zu 45 Tage verlängern kann. Wenn Sie bereits ein Mehrfach-Visum besitzen, das mindestens sechs Monate gültig ist, können Sie vor Ablauf des aktuellen Visums ein neues Visum beantragen.

Wer stellt das Schengen-Visum für die Einreise nach Rumänien aus?

Schengen-Visa werden von den diplomatischen Missionen und Konsularbüros Rumäniens erteilt. Der Antrag muss bei den rumänischen diplomatischen Missionen oder Konsulaten im Heimatland oder im Land des aktuellen Aufenthalts eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch bei rumänischen diplomatischen Missionen oder Konsulaten im Land eingereicht werden, in dem der Antragsteller rechtmäßig anwesend ist.

Gültigkeit des Rumänischen Schengen-Visa

Ein Schengen-Visum für mehrere Einreisen mit rumänischer Zuständigkeit kann mit folgenden Gültigkeitsdauern ausgestellt werden:

  • 1 Jahr: Wenn der Antragsteller in den letzten zwei Jahren erfolgreich drei Uniform-Visa für Rumänien erhalten und genutzt hat;

  • 2 Jahre: Wenn der Antragsteller in den letzten zwei Jahren ein mehrfaches Schengen-Visa für Rumänien mit einer Gültigkeit von 1 Jahr erhalten und rechtmäßig genutzt hat;

  • 5 Jahre: Wenn der Antragsteller in den letzten drei Jahren ein mehrfaches Schengen-Visa für Rumänien mit einer Gültigkeit von 1 Jahr erhalten und rechtmäßig genutzt hat.

Kurzaufenthaltsvisum in Rumänien (Typ C) – Wichtige Informationen

Hauptmerkmale des Kurzaufenthaltsvisums für Rumänien

Wenn Sie einen kurzen Besuch in Rumänien planen und aus einem Land stammen, das ein Visum benötigt, müssen Sie ein Kurzaufenthaltsvisum beantragen. Überprüfen Sie unbedingt die Liste der Länder, deren Bürger Rumänien ohne Visum betreten können, sowie derjenigen, die ein Visum benötigen, wie oben aufgeführt.

Das Kurzaufenthaltsvisum ermöglicht die Einreise nach Rumänien für Zwecke, die keine Einwanderung beinhalten. Es erlaubt einen ununterbrochenen Aufenthalt oder mehrere Besuche, solange die Gesamtdauer 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreitet. Dieses Visum kann als Einzel- oder Mehrfacheinreiservisum erteilt werden.

Kurzaufenthaltsvisa (Typ C) haben mehrere wichtige Merkmale: Sie können als Einzel- oder Mehrfacheinreisevisa ausgestellt werden und erlauben die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab dem ersten Einreisedatum.

Personen, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis eines EU-Mitgliedstaates verfügen, können Rumänien für maximal 90 Tage innerhalb von 6 Monaten ohne ein rumänisches Kurzaufenthaltsvisum betreten und sich dort aufhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufenthaltsdauer eines Kurzaufenthaltsvisums nicht verlängert werden kann. Darüber hinaus berechtigt das Kurzaufenthalts-Business-Visum den Inhaber nicht zur Arbeit in Rumänien. Wenn Sie länger in Rumänien bleiben möchten, müssen Sie ein Langzeitvisum beantragen und dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Einladung zur Beantragung eines Visums für die Einreise nach Rumänien

Einige Staatsangehörige müssen eine Einladung, die von der Generalinspektion für Einwanderung genehmigt wurde, einholen, um ein Visum für die Einreise nach Rumänien zu erhalten. Diese Einladung kann von einer natürlichen oder juristischen Person, einem rumänischen Staatsbürger oder einem Ausländer, der rechtmäßig in Rumänien lebt, ausgestellt werden.

Die Einladung und die dazugehörigen Dokumente müssen in zweifacher Ausfertigung gesammelt, ausgefüllt und zur Genehmigung bei der Generalinspektion für Einwanderung eingereicht werden. Sobald die Einladung genehmigt wurde, erhält der Einladende eine Kopie, die an den Antragsteller weitergegeben wird. Der Antragsteller muss die Originaleinladung zusammen mit den anderen Dokumenten bei der diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat einreichen.

Dokumente für die Einladung nach Rumänien:

A. Einladung für den Kurzaufenthalt in Rumänien: Für Tourismus-, Geschäfts- oder private Besuche muss der Einladende die entsprechenden Nachweise erbringen, darunter Identitätsnachweise, Unterkunftsnachweise und Finanznachweise.

B. Tourismus-Einladung: Reisebüros, die Tourismusaktivitäten durchführen, können eine Einladung für die Beantragung eines Visums ausstellen. Hierfür müssen spezifische Dokumente wie Unternehmensregistrierungen und ein Nachweis der Unterkunft eingereicht werden.

C. Geschäfts-Einladung: Unternehmen, die in Rumänien registriert sind, können Einladungen für geschäftliche Zwecke ausstellen. Auch hier sind Nachweise zu Unternehmensregistrierungen, Unterkunft und Identität erforderlich.

Ausnahmen vom Visumspflicht

Bestimmte Kategorien von Personen, wie Staatsangehörige bestimmter Länder oder Personen mit einer Schengen-Visum oder einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung aus einem EU-Mitgliedstaat, können Rumänien ohne Visum betreten. Es gibt auch spezielle Ausnahmen, bei denen eine Einladung zur Visumbeschaffung nicht erforderlich ist.

Visumverlängerung

Unter bestimmten Umständen kann das Visum verlängert werden, z. B. bei humanitären Gründen oder unvermeidbaren Verzögerungen. Eine Verlängerung ist jedoch nur möglich, wenn der Aufenthalt insgesamt nicht 90 Tage innerhalb von 180 Tagen überschreitet.

Wer stellt das Kurzaufenthaltsvisum aus?

Das Kurzaufenthaltsvisum wird von den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten von Rumänien ausgestellt.

Langzeitvisum für Rumänien (Typ D) – Anforderungen für das rumänische Langzeitvisum

Das rumänische nationale Langzeitvisum, klassifiziert als Langzeitvisum Typ D, ermöglicht es Staatsangehörigen von Drittstaaten, nach Rumänien einzureisen und sich bis zu 90 Tage dort aufzuhalten. Dieses Visum erlaubt es Ausländern auch, eine Verlängerung ihres vorübergehenden Aufenthalts beim Ministerium für Innere Angelegenheiten - Generalinspektion für Einwanderung zu beantragen, was zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Um einen reibungslosen Prozess sicherzustellen, muss der Antrag auf Verlängerung mindestens 30 Tage vor Ablauf des Visums gestellt werden, und solche Verlängerungen werden nur mit vorheriger Zustimmung des Ministeriums gewährt.

Wichtige Informationen zum rumänischen Langzeitvisum

Das Langzeitvisum Rumänien (Typ D) kann als Einzelfall- oder Mehrfacheinreisevisum ausgestellt werden. Diese Langzeitvisa ermöglichen die Einreise und den Aufenthalt in Rumänien für maximal 90 Tage innerhalb eines Sechsmonatszeitraums, beginnend mit dem Datum der ersten Einreise. Diese Flexibilität macht sie zu einer attraktiven Option für Personen, die häufig reisen oder länger bleiben möchten.

In der Regel können die mit einem Langzeitvisum verbundenen Privilegien, insbesondere der vorübergehende Aufenthalt, durch einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bei der Generalinspektion für Einwanderung verlängert werden. Es ist entscheidend, den Antrag auf Verlängerung mindestens 30 Tage vor Ablauf des Visums zu stellen, um rechtlichen Problemen vorzubeugen. Das Versäumnis, die Fristen einzuhalten, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich der Stornierung des Visums. Ein Überziehen der Aufenthaltserlaubnis gefährdet nicht nur den Visastatus, sondern erfordert auch das Verlassen Rumäniens, was zukünftige Reisepläne erschwert. Daher ist es wichtig, den Aufenthalt im Auge zu behalten und rechtzeitig zu handeln, wenn eine Verlängerung gewünscht wird.

Genehmigung vom Ministerium für Innere Angelegenheiten. Bevor ein Langzeitvisum erteilt werden kann, ist eine Genehmigung der Generalinspektion für Einwanderung erforderlich. Die Bearbeitung von Visumanträgen dauert in der Regel 60 Tage, bei Anträgen für Arbeits- und Abordnungsvisa, die bereits eine vorherige Genehmigung erhalten haben, ist die Bearbeitungszeit auf 20 Tage verkürzt. Für Abordnungsanträge beträgt die Bearbeitungszeit nur 10 Tage.

Befreiungen vom Langzeitvisum für Rumänien

Bestimmte Personen sind von der Pflicht befreit, ein Langzeitvisum für Rumänien zu beantragen. Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum (einschließlich Norwegen, Island und Liechtenstein) und der Schweiz können direkt beim Ministerium für Innere Angelegenheiten – Generalinspektion für Einwanderung eine Verlängerung ihres vorübergehenden Aufenthalts und ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne ein Langzeitvisum zu benötigen.

Arten des Langzeitvisums in Rumänien

Langzeitvisa in Rumänien werden je nach der beabsichtigten Tätigkeit ausgestellt. Es gibt verschiedene Kategorien, wie z.B. wirtschaftliche Tätigkeiten (Visa-Symbol D/AE), berufliche Tätigkeiten (Visa-Symbol D/AP), kommerzielle Aktivitäten wie Investitionen (Visa-Symbol D/AC), lokale Beschäftigung (Visa-Symbol D/AM), Studien (Visa-Symbol D/SD), Familienzusammenführung (Visa-Symbol D/VF), religiöse Tätigkeiten (Visa-Symbol D/AR), Forschungstätigkeiten (Visa-Symbol D/CS) und andere Zwecke (Visa-Symbol D/AS).

Langzeitvisum für wirtschaftliche Tätigkeiten (Visa-Symbol D/AE)

Das rumänische Langzeitvisum für wirtschaftliche Tätigkeiten bezieht sich auf die Erteilung von Visa für Staatsangehörige von Drittstaaten, die beabsichtigen, in Rumänien wirtschaftliche Aktivitäten auszuführen. Für die Beantragung dieses Visums sind spezifische Unterlagen erforderlich, wie z.B. Nachweise, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, eine gültige Krankenversicherung, ein Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland sowie ein offizieller Standpunkt des Ministeriums für Energie, kleine und mittlere Unternehmen und das Geschäftsumfeld

Langzeitvisum für berufliche Tätigkeiten (Visa-Symbol D/AP)

Das rumänische Langzeitvisum für berufliche Tätigkeiten richtet sich an Staatsangehörige von Drittstaaten, die in Rumänien einer bestimmten beruflichen Tätigkeit nachgehen möchten. Antragsteller müssen Nachweise über ihre Qualifikationen und ihre derzeitige berufliche Tätigkeit vorlegen, sowie eine Krankenversicherung und ein Strafregisterauszug

Langzeitvisum für kommerzielle Tätigkeiten (Visa-Symbol D/AC)

Das Langzeitvisum für kommerzielle Tätigkeiten ist für Drittstaatsangehörige, die Aktien halten und eine Management- oder Verwaltungsbefugnis in rumänischen Unternehmen haben und in Rumänien investieren möchten. Notwendige Unterlagen sind ein technischer Endorsement eines Geschäftsplans, eine Krankenversicherung und ein Strafregisterauszug

Langzeitvisum für lokale Beschäftigung (Visa-Symbol D/AM)

Das Langzeitvisum für lokale Beschäftigung wird Drittstaatsangehörigen gewährt, die eine Anstellung bei einem rumänischen Arbeitgeber gefunden haben. Es wird auch für Personen ausgestellt, die für saisonale Arbeiten nach Rumänien kommen. Erforderliche Unterlagen sind eine Kopie der Arbeitsgenehmigung und gegebenenfalls der Nachweis von Ausnahmen, die bestimmte Kategorien von Personen betreffen.

Alles, was Sie über Arbeitserlaubnisse in Rumänien wissen müssen – Mit den neuesten Änderungen der rumänischen Gesetzgebung! In unserem umfassenden Leitfaden „Der ultimative Leitfaden für das Arbeitserlaubnisverfahren und das Arbeitsvisum in Rumänien“ finden Sie alles, was Sie über die Arbeitsgenehmigung und das Arbeitsvisum für Rumänien wissen müssen! Erfahren Sie, wie Sie eine Arbeitserlaubnis für Rumänien erhalten und sich für ein Arbeitsvisum in Rumänien bewerben – Verfügbar auf unserem rechtlichen Blog, The Lawyer Blog.

Langzeitvisum für Rumänien für Entsendung (Visa-Symbol D/DT)

Das rumänische Langzeitvisum für Entsendung richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige, die von ausländischen Unternehmen beschäftigt werden und in Rumänien gemäß den lokalen Gesetzen arbeiten dürfen. Dieses Visum ist für Berufspendler (Entsendung) vorgesehen.

Langzeitvisum für Studium in Rumänien (Visa-Symbol D/SD)

Dieses Visum richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Rumänien ein Studium aufnehmen möchten. Es umfasst sowohl pre-graduierte, graduierte und postgraduale Studiengänge an staatlichen oder akkreditierten privaten Bildungseinrichtungen in Rumänien. Das Visum für Studienaufenthalte (Visa-Symbol D/SD) ist für Drittstaatsangehörige, die ein Bachelor-, Master-, Doktorats- oder Postdoktoratsstudium an staatlichen oder akkreditierten privaten Institutionen in Rumänien anstrebe

Langzeitvisum für Familienzusammenführung in Rumänien (Visa-Symbol D/VF)

Das rumänische Langzeitvisum für Familienzusammenführung ermöglicht Drittstaatsangehörigen, ihre Familienangehörigen nach Rumänien zu bringen. Weitere Informationen zur Familienzusammenführung in Rumänien und den neuesten Änderungen der rumänischen Gesetzgebung finden Sie in unserem Leitfaden „Familienzusammenführung in Rumänien: Ihr umfassender Leitfaden zur Wiedervereinigung mit Ihren Liebsten“ auf unserem rechtlichen Blog.

Langzeitvisum für religiöse Tätigkeiten in Rumänien (Visa-Symbol D/AR)

Das rumänische Langzeitvisum für religiöse Tätigkeiten ermöglicht Drittstaatsangehörigen die Einreise nach Rumänien zur Ausübung religiöser Praktiken

Langzeitvisum für Forschungsaktivitäten in Rumänien (Visa-Symbol D/CS)

Dieses Visum richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Rumänien wissenschaftliche Forschungen durchführen möchten. Eine Genehmigung des Ministeriums für Forschung und Innovation ist erforderlich.

Langzeitvisum für andere Zwecke in Rumänien (Visa-Symbol D/AS)

Dieses Visum wird für andere Zwecke vergeben, die im Einklang mit den rumänischen Gesetzen stehen, z.B. für administrative Tätigkeiten oder unbezahlte professionelle Schulungen.

Visumanforderungen für Drittstaatsangehörige in administrativen oder beruflichen Tätigkeiten in Rumänien. Drittstaatsangehörige, die als Administratoren eines Handelsunternehmens in Rumänien tätig werden, müssen ihre Qualifikationen nachweisen und mehrere Kriterien erfüllen. Dazu gehört, dass sie in den letzten zwei Jahren keine Gesellschafter oder Aktionäre des betreffenden Unternehmens waren und dass das Unternehmen eine Kapitalbeteiligung oder einen Technologietransfer von mindestens 50.000 EUR nachgewiesen hat.

Für Drittstaatsangehörige, die nach Rumänien für unbezahlte berufliche Weiterbildung (Freiwilligenarbeit) einreisen möchten, gelten ebenfalls bestimmte Anforderungen. Sie müssen einen Trainingsvertrag mit einem akkreditierten Anbieter oder einer anerkannten öffentlichen oder privaten Institution vorlegen. Zudem müssen sie finanzielle Mittel nachweisen, die dem nationalen durchschnittlichen Bruttogehalt für die Dauer ihres Aufenthalts entsprechen. Bei minderjährigen Antragstellern ist die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds erforderlich. Diese Regelungen stellen sicher, dass die Antragsteller gut vorbereitet sind und die notwendigen Voraussetzungen für ihre beabsichtigten Tätigkeiten in Rumänien erfüllen, sei es für administrative Aufgaben oder berufliche Ausbildungsprogramme. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien können die Antragsteller den Antragsprozess für ihr Langzeitvisum erleichtern.

Visa-Genehmigung für Drittstaatsangehörige in Rumänien: Notwendige Unterlagen. Die Genehmigung eines Visums für Drittstaatsangehörige in den genannten Kategorien erfordert die Vorlage bestimmter Dokumente. Antragsteller müssen eine Krankenversicherung vorlegen, die die gesamte Dauer des Visums abdeckt. Zusätzlich ist der Nachweis einer Unterkunft erforderlich, um sicherzustellen, dass der Antragsteller während seines Aufenthalts eine Unterkunft hat. Des Weiteren ist eine Strafregisterbescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde im Heimatland des Antragstellers erforderlich. Dieses Dokument muss ordnungsgemäß beglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden, je nach den spezifischen Anforderungen.

Wer stellt das Langzeitvisum für Rumänien aus?

Die nationalen Langzeitvisa (Typ D) werden von den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten Rumäniens erteilt. Um ein Visum zu beantragen, müssen sich Antragsteller an die rumänischen diplomatischen Missionen oder Konsulate in ihrem Heimatland oder ihrem aktuellen Aufenthaltsland wenden. In besonderen Fällen können Anträge auch bei den rumänischen diplomatischen Vertretungen oder Konsulaten im Land des rechtmäßigen Aufenthalts des Antragstellers eingereicht werden.

Anforderungen und Antragsformular für das Langzeitvisum für Rumänien

Bürger aus EU-Ländern, die ein rumänisches Langzeitvisum beantragen möchten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen und die relevanten Dokumente zusammen mit dem Visumantragsformular vorlegen:

  • ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular; wenn der Antragsteller minderjährig ist, muss das Formular von beiden Elternteilen oder einem gesetzlichen Vormund unterzeichnet werden, der das elterliche Sorgerecht oder die Vormundschaft ausübt.

  • ein gültiges Reisedokument für den Visumantrag, das: mindestens drei Monate über das beabsichtigte Abreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig ist, mindestens zwei freie Seiten enthält und in den letzten zehn Jahren ausgestellt wurde.

  • Zwei aktuelle Farbfotos im Format ¾.

  • Einwilligung zur Fingerabdrucknahme.

  • Relevante Dokumente, die den Zweck ihrer Reise belegen.

  • Nachweis der Zahlung der Visagebühr.

Beurteilung der Aufenthaltsdauer für das Visum Rumänien

Bei der Beurteilung des Aufenthaltsrechts für Nicht-EU-Bürger muss beachtet werden, dass der Aufenthalt maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums betragen darf. Zur Berechnung des Aufenthaltsrechts im Schengen-Raum wird der Tag der Einreise als erster Tag und der Tag der Ausreise als letzter Tag gezählt. Die Europäische Kommission bietet einen praktischen Berechnungsmodus, um den verbleibenden Aufenthalt zu ermitteln: Calculator of travel days remaining under a Schengen short-stay visa. Es ist auch wichtig zu beachten, dass Zeiträume, die unter einer früheren Aufenthaltsgenehmigung oder einem nationalen Langzeitvisum in einem Mitgliedstaat verbracht wurden, nicht in die Berechnung des Aufenthalts eingerechnet werden.

Visa-Bearbeitungsgebühren für Rumänien

Die folgenden Konsulatsgebühren sind mit der Bearbeitung und Erteilung von Einreisevisa für Rumänien verbunden:

  • Flughafen-Transitvisum (Typ A) – 90 EUR

  • Schengen-Vereinheitsvisum (Typ C) – 90 EUR

  • Visum für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren (Typ A und C) – 45 EUR

  • Langzeitvisum (Typ D) – 120 EUR

Visagebühren werden im Voraus erhoben und können in EUR, US-Dollar oder der lokalen Währung des Antragslands bezahlt werden, abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten. Die Gebühren werden gemäß dem durchschnittlichen Wechselkurs zum EUR berechnet

Beantragung eines Visums für Rumänien online. Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine erfolgreiche Visumantragstellung. Tipps für eine erfolgreiche Visumantragstellung. Häufige Fehler, die vermieden werden sollten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für einen erfolgreichen Visumantrag für Rumänien

1. Bestimmen Sie den Typ des Visums, das Sie benötigen: Wählen Sie je nach Reisezweck den entsprechenden Visumtyp.

2. Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente: Beziehen Sie sich auf die bereitgestellte Checkliste und sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen.

3. Besuchen Sie die offizielle Website: Gehen Sie auf die offizielle rumänische Regierungswebsite für Visumanträge.

4. Erstellen Sie ein Konto: Registrieren Sie ein Konto, um auf das Online-Antragssystem zugreifen zu können.

5. Füllen Sie das Antragsformular aus: Geben Sie die richtigen Informationen im Online-Visumantragsformular an. Überprüfen Sie alle Angaben, um Fehler zu vermeiden. Das Formular kann online über die offizielle Website des rumänischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten ausgefüllt werden.

6. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch: Scannen und laden Sie die notwendigen Dokumente hoch und stellen Sie sicher, dass sie den angegebenen Format- und Größenanforderungen entsprechen.

7. Bezahlen Sie die Visagebühr: Bezahlen Sie die Visumantragsgebühr mit den verfügbaren Online-Zahlungsmethoden.

8. Reichen Sie Ihren Antrag ein: Überprüfen Sie alle Informationen und reichen Sie Ihren Antrag ein. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer Antragsreferenznummer.

9. Vereinbaren Sie einen Termin (falls erforderlich): Einige Visa-Typen erfordern einen Termin bei dem nächstgelegenen rumänischen Konsulat oder der Botschaft für die Erfassung biometrischer Daten oder ein Interview. Bringen Sie alle Ihre Dokumente zum Interview mit. Seien Sie vorbereitet, Fragen zu Ihrer Reise, Ihrer finanziellen Situation und dem Zweck Ihres Besuchs zu beantworten.

10. Verfolgen Sie Ihren Antrag: Verwenden Sie die Antragsreferenznummer, um den Status Ihres Visumantrags online zu verfolgen. Die Bearbeitungszeit kann variieren, dauert jedoch in der Regel etwa 10-15 Werktage für ein Kurzzeitvisum. Langzeitvisa können länger dauern.

11. Erhalten Sie Ihr Visum: Sobald es genehmigt ist, erhalten Sie Ihr Visum per E-Mail (für das eVisa) oder holen es bei der Konsulat/Botschaft ab. Überprüfen Sie alle Details auf dem Visum, um die Richtigkeit sicherzustellen.

Tipps für eine erfolgreiche Visumantragstellung in Rumänien

1. Beginnen Sie frühzeitig: Starten Sie den Antragsprozess rechtzeitig, um eventuelle Verzögerungen einzuplanen.

2. Geben Sie genaue Informationen an: Stellen Sie sicher, dass alle angegebenen Informationen korrekt sind und mit Ihren unterstützenden Dokumenten übereinstimmen.

3. Greifen Sie auf das Antragsportal zu: Besuchen Sie die Website des rumänischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und navigieren Sie zum Bereich Visumantrag.

4. Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente einreichen, um Probleme bei Ihrem Antrag zu vermeiden. Geben Sie Ihren Namen, Ihre Staatsangehörigkeit, Reisepassdaten und andere persönliche Informationen genau nach Ihrem Reisepass an.

5. Befolgen Sie die Vorgaben: Achten Sie darauf, die spezifischen Richtlinien und Anforderungen für den Visumtyp, den Sie beantragen, zu befolgen.

6. Bereiten Sie sich auf das Interview vor: Wenn ein Interview erforderlich ist, seien Sie vorbereitet, Fragen zu Ihren Reiseplänen und Absichten klar und selbstbewusst zu beantworten.

Häufige Fehler, die bei einem Visumantrag für Rumänien vermieden werden sollten

1. Unvollständige Anträge: Stellen Sie sicher, dass jeder Abschnitt des Antragsformulars ausgefüllt ist.

2. Falsche Fotoanforderungen: Beachten Sie strikt die angegebenen Fotoanforderungen.

3. Unzureichender Nachweis über finanzielle Mittel: Legen Sie einen klaren und detaillierten Nachweis Ihrer finanziellen Situation vor.

4. Fehlende Dokumente: Überprüfen Sie doppelt, dass alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind, insbesondere für spezifische Visumtypen.

Stornierung / Widerruf des Visums für Rumänien

Das Visum für Rumänien für Kurz- oder Langaufenthalte kann im Ausland von den diplomatischen Missionen oder Konsulaten Rumäniens und im Land von der Grenzpolizei während der Grenzkontrolle oder bei der Feststellung von Personen, die versucht haben, illegal die Staatsgrenze zu überschreiten, oder von der Generalinspektion für Einwanderung widerrufen werden.

Das Visum für Rumänien kann in folgenden Fällen annulliert werden:

  • Es wird festgestellt, dass die Antragsteller bei der Antragstellung nicht die im Gesetz 194/2002 festgelegten Bedingungen für Ausländer in Rumänien erfüllten;

  • Die Antragsteller haben das Visum auf der Grundlage falscher Dokumente oder Informationen erhalten;

  • Die Antragsteller haben versucht, andere Ausländer illegal nach Rumänien einzuführen oder deren Transport oder Unterkunft zu erleichtern;

  • Die Antragsteller haben gegen Zollvorschriften verstoßen oder die Staatsgrenze illegal überschritten oder versucht, diese zu überschreiten;

  • Die Antragsteller sind während eines vorherigen Einreiseverbots nach Rumänien eingereist.

Das Visum kann aus folgenden Gründen widerrufen werden:

  • Antragsteller sind nicht mehr berechtigt, das Visum zu erhalten.

  • Der Zweck, für den das Visum erteilt wurde, wird nicht mehr erfüllt.

  • Nach Erteilung des Visums wurde ein Einreiseverbot nach Rumänien verhängt.

Was tun, wenn Ihr Visum für Rumänien abgelehnt wird

Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, stellt das Konsulat eine schriftliche Erklärung der Gründe zur Verfügung. Häufige Gründe für eine Ablehnung sind unzureichende Dokumentation, unzureichender finanzieller Nachweis oder Zweifel am Zweck des Besuchs. Im Falle einer Ablehnung:

Fazit: Ihre nächsten Schritte nach Erhalt des Rumänien-Visa

Das Erhalten eines Visums für Rumänien, sei es ein Schengen-Vereinheitsvisum, ein Kurzaufenthaltsvisum für Tourismus, Geschäft oder Studium oder ein Langzeitvisum, ist ein strukturierter Prozess, der sorgfältige Aufmerksamkeit erfordert. Wenn Sie die Visumanforderungen und den Prozess verstehen, das Antragsformular korrekt ausfüllen und den Online-Bewerbungsprozess befolgen, können Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung erheblich steigern. Konsultieren Sie immer die offizielle Website des rumänischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten oder wenden Sie sich an das nächstgelegene rumänische Konsulat für die neuesten Informationen.

Mit dieser Anleitung sind Sie auf dem besten Weg, Ihr Rumänien-Visum zu erhalten und alles zu genießen, was dieses wunderschöne Land zu bieten hat. Gute Reise!

 

Für weitere Unterstützung und detaillierte Beratung zum Visum für Rumänien wenden Sie sich gerne an unsere Englisch sprechenden Anwälte für Einwanderungs- und Menschenrechtsfragen unter sorina@roadvocacy.ro oder über das Kontaktformular auf www.roadvocacy.ro.

 

 

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